Rubrum und Kosten bei gewillkürtem Parteiwechsel

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Tobias__21
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Rubrum und Kosten bei gewillkürtem Parteiwechsel

Beitrag von Tobias__21 »

Zulässiger Parteiwechsel hat auf Beklagtenseite vor mündlicher Verhandlung stattgefunden. Beklagter zu 1) bleibt gleich, Beklagter zu 2) soll fortan X anstatt Y sein. Ein Beschluss über die Kosten des Y ist noch nicht ergangen. In der Sitzungsniederschrift findet sich folgendes:

Beklagter zu 1)
Beklagter zu 2) Y
Beklagter zu 3) X

Ich habe das jetzt so im Rubrum übernommen und auch an allen anderen Stellen wo es drauf ankam im Urteil. Beklagter zu 3) ist auch bei mir der Neubeklagte. Mein Tenor:

1. Die Klage wird abgewiesen
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger
3. ....

Ist das richtig, oder muss ich die Kosten für den Altbeklagten irgendwie gesondert tenorieren? Der Altbeklagte hat auch den Antrag gestellt, dass der Kläger seine Kosten zu tragen hat. Das habe ich im Tatbestand bei den Anträgen aber nicht aufgeführt. Ich hoffe mal das ist richtig? Die Kostenfolge ergibt sich ja aus dem Gesetz. Hätte ich da bei den Nebenentscheidungen noch irgendwas mitzitieren müssen (wahrscheinlich § 269 III 2 ZPO analog)? Ich bin mir bei dem allem aber absolut unsicher, aber die Klausur ist jetzt weggeschickt :)
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