Hallo,
wie ist denn momentan der Stand bei den doppelten Schriftformklauseln? Ich fand eben die pauschale Aussage in einem Skript, diese seien generell unwirksam. Meines Wissens nach kann man diese durchaus wirksam formulieren, wenn man klarstellt, dass Individualabreden Vorrang haben (und damit nicht den §305b BGB "ausschließt"). Ist da Rspr. an mir vorbeigegangen?
(Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?
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Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?
BGH XII ZR 69/16 für den Gewerberaummietvertrag und mit weiteren Nachweisen zum Meinungsbild.
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Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?
Danke, aber ich finde dort und auch in den Nachweisen nur immer wieder die Aussage, dass Individualabreden Vorrang haben. Das ist ja klar. Aber eine "richtig" formulierte Klausel - die nicht unwirksam ist - ist dort nicht Thema, oder habe ich das überlesen?
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Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?
Der BGH erkennt Schriftformklauseln überhaupt nicht an. Anders das BAG, das wegen der Besonderheiten des Arbeitsrechts (insbesondere: Vermeidung einer betrieblichen Übung) deren Zulässigkeit bejaht. Möglicherweise gibt es hier aber Probleme mit § 309 Nr. 13b BGB, das ist noch nicht geklärt.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
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Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?
m.E. ergibt sich aus der Entscheidung, dass die doppelte Schriftformklausel endgültig tot ist. Ob man die wirksam vereinbaren kann ist im Endeffekt egal, da der § 305b auch für den Verwender der Klausel wirkt. Die Klausel entfaltet also überhaupt gar keine Bindungswirkung.Mimis hat geschrieben:Danke, aber ich finde dort und auch in den Nachweisen nur immer wieder die Aussage, dass Individualabreden Vorrang haben. Das ist ja klar. Aber eine "richtig" formulierte Klausel - die nicht unwirksam ist - ist dort nicht Thema, oder habe ich das überlesen?
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Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?
Und trotzdem letzte Woche noch unter ner Kautelarklausur die Anmerkung gelesen, dass die doppelte Schriftformklausel fehlt...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: (Un)wirksamkeit der doppelten Schriftformklausel?
Naja, die BGH Entscheidung ist ja auch noch relativ neu Ist wohl beim Korrektor noch nicht angekommen
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