Hallo allerseits, kann mir jemand bei einer Fallösung helfen bzw. mich auf die richtige Spur bringen?
O gewährt seinem Neffen ein Darlehen über 100.000 € (befristet auf 3 Jahre; 5 monatige Stundung). F (Mutter von B) bestellt als Sicherung an ihrem Haus eine Hypothek i.H.v. 80.000 €. M (Vater von B und schon lage von M geschieden) übernimmt eine selbstschuldnerische Bürgschaft für B.
B kann ewig nicht zahlen, also wendet sich O an F. Aus Angst vor der Zwangsversteigerung zahlt sie 80.000 €.
1.) Ansprüche von O gegen B und M?
2.) Kann F wegen ihrer Zahlung an O bei B oder M Rückgriff nehmen?
Vielen Dank schon im Voraus und allen ein schönes Wochenende
Grüße
Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber
Moderator: Verwaltung
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- Tibor
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Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber
Und? Eigene Ideen zur Hausarbeit?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber
Naja eigene Ideen schon irgendwie...aber ich bekomme keinen Zusammenhang und eine sinnvolle Reihenfolge schon mal gar nicht auf die Kette :/
Also, O hat auf jeden Fall den Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens aus § 488 I. Das sollte ja bis auf die Frist auch ziemlich unproblematisch sein.
Gegen F könnte ein Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus der Hypothek aus §§ 873 I, 1113, 1147 BGB bestehen, wobei im Sachverhalt steht, dass sie zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zahlt. Prüfe ich das dann "trotzdem"?
Die Sache mit dem Wettlauf der Sicherungsgeber ist mir nicht ganz klar.
Wenn F die 80.000 € gezahlt hat, zahlt sie ja auf ihre Hypothek und O kann nicht mehr in ihr Grundstück vollstrecken. In Folge der Zahlung geht dann sowohl der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens als auch der Anspruch von O gegen M auf F über....
hab ich das jetzt schon mal richtig verstanden?
Also, O hat auf jeden Fall den Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens aus § 488 I. Das sollte ja bis auf die Frist auch ziemlich unproblematisch sein.
Gegen F könnte ein Anspruch auf Duldung der Zwangsvollstreckung aus der Hypothek aus §§ 873 I, 1113, 1147 BGB bestehen, wobei im Sachverhalt steht, dass sie zur Abwendung der Zwangsvollstreckung zahlt. Prüfe ich das dann "trotzdem"?
Die Sache mit dem Wettlauf der Sicherungsgeber ist mir nicht ganz klar.
Wenn F die 80.000 € gezahlt hat, zahlt sie ja auf ihre Hypothek und O kann nicht mehr in ihr Grundstück vollstrecken. In Folge der Zahlung geht dann sowohl der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens als auch der Anspruch von O gegen M auf F über....
hab ich das jetzt schon mal richtig verstanden?
- Justitian
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Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber
Ohh nooo, du bist voll in die Falle getappt
Und das nach der schweren Spamschutz-Frage
Und das nach der schweren Spamschutz-Frage
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
- immer locker bleiben
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Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber
So etwas Einfaches wird als Prüfungsaufgabe gestellt?
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Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber
In welche Falle? :/
- Justitian
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Re: Darlehen; Wettlauf der Sicherungsgeber
Vielleicht ein nördliches Bundeslandimmer locker bleiben hat geschrieben:So etwas Einfaches wird als Prüfungsaufgabe gestellt?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17