Erfolgsaussichten einer Klage

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Def
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Erfolgsaussichten einer Klage

Beitrag von Def »

Hallo,

angenommen, es ist in einer zivilrechtlichen Angelegenheit bereits ein Leistungsurteil ergangen.
Nun möchte der Beklagte einen eigenen Anspruch geltend machen und erhebt selbst eine Leistungsklage. Streitgegenstandswert ist ein anderer. Sachverhalt aber derselbe. Es fand aber keine Aufrechnung statt.

Die Frage lautet: Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?

Ich dachte an den Ansatz:
"Die Klage hat Aussicht auf Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.
I. Zulässigkeit
- unproblematische Dinge handle ich mit einem Satz ab.
- unter streitgegenstandsbezogene Voraussetzungen thematisiere ich dann die Rechtskraft.
- komme letzlich zu dem Ergebnis, dass keine Ausnahme des § 322 II erfolgt und die Klage zulässig ist.

II. Begründetheit
- ich prüfe die jeweiligen Ansprüche durch um festzustellen, ob ein materiellrechtlicher Anspruch gegeben ist"

Frage: Wo spreche ich die Präjudizialität an? :-s

Ich tue mir echt schwer mit dieser Fragestellung und den Sachverhalt. ](*,)
Besten Dank im Voraus und liebe Grüße


Def.
WizardOfJus
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Re: Erfolgsaussichten einer Klage

Beitrag von WizardOfJus »

Sofern die im ersten Prozess festgestellte Rechtsfolge vorgreiflich (präjudiziell) für den neuen Prozess ist, wirkt sie auch in diesem neuen Prozess bindend. Dann geht man im Rahmen der Begründetheit des neuen Prozesses bei der Prüfung der Anspruchsgrundlage davon aus, dass eine bestimmte Situation als feststehend gilt.
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