Hey
Kann mir jemand sagen, ob ich als Minderjähriger Schadensersatz statt der Leistung geltend machen kann? Oder fällt das unter § 111 BGB?
Vielen Dank!
Minderjährigenrecht
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Re: Minderjährigenrecht
Was genau meinst du? Ob eine Schadensersatzforderung gegenüber dem Minderjährigen erfüllt werden kann, oder ob der Minderjährige das Schadensersatzverlangen nach § 281 IV BGB selbst abgeben kann?
Letzteres ist eine einseitige geschäftsähnliche Handlung, die mit einem rechtlichen Nachteil verknüpft ist, da der Erfüllungsanspruch dadurch untergeht, so dass eine entsprechende Anwendung von § 111 BGB in der Tat naheliegend ist.
Letzteres ist eine einseitige geschäftsähnliche Handlung, die mit einem rechtlichen Nachteil verknüpft ist, da der Erfüllungsanspruch dadurch untergeht, so dass eine entsprechende Anwendung von § 111 BGB in der Tat naheliegend ist.
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Re: Minderjährigenrecht
Ja, genau das letztere meinte ich. Alles klar, vielen Dank!Honigkuchenpferd hat geschrieben:Was genau meinst du? Ob eine Schadensersatzforderung gegenüber dem Minderjährigen erfüllt werden kann, oder ob der Minderjährige das Schadensersatzverlangen nach § 281 IV BGB selbst abgeben kann?
Letzteres ist eine einseitige geschäftsähnliche Handlung, die mit einem rechtlichen Nachteil verknüpft ist, da der Erfüllungsanspruch dadurch untergeht, so dass eine entsprechende Anwendung von § 111 BGB in der Tat naheliegend ist.