Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

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Tobias__21
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Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

Schmidt-Futterer und Blank/Börstinghaus schreiben dass bei verbrauchsunabhängigen Nebenkosten die entstandenen Nebenkosten zeitanteilig auf die Mieter umzulegen sind. Eine Berechnungsmethode findet sich dort nicht. Weiß jemand wie man das in der Praxis macht. Nach Monaten? Also bspw.: 1000€ Versicherung aufs Jahr (mir fällt gerade nichts blöderes ein), Mieter 1 wohnt 6 Monate drin, Mieter 2 auch 6 Monate. Dann jeder 500€? Da muss es doch sicher eine korrekte Berechnungsmethode geben?

Ich hab den Langenberg noch hier in versch. pdf Dateien aufgeteilt. Bin gerade schon am Suchen, ist aber echt mühsam, da ich die nicht sauber geordnet habe. Also wenn einer ne Fundstelle aus dem Langenberg hat, her damit :)

Langenberg H Rn. 188
Üblich ist die Verteilung nach den Zeitanteilen der Nutzung. Gegen sie bestehen auch
bei verbrauchsabhängigen Kosten keine Bedenken.
Da steht auch nicht mehr.
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Tobias__21
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Re: Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

Beitrag von Tobias__21 »

Weiß das hier keiner, oder ist es wirklich so banal, dass man einfach nach Monaten quotiert? Also 4/12 zu 8/12 oder 10/12 zu 2/12 ? Man könnte es natürlich auch auf Tage runterbrechen, aber das wäre wohl etwas zu viel des Guten :)
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markus87
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Re: Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

Beitrag von markus87 »

Nach Tagen.

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Tobias__21
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Re: Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

Beitrag von Tobias__21 »

Quelle? :)
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Tibor
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Re: Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

Beitrag von Tibor »

Also in meinen BK Abrechnungen standen viele Positionen in x/365tel bzw in Wohnfläche / Gesamtfläche Mietshaus.
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Re: Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich kenne das auch so. Das ist ja auch eigentlich die einzig präzise Methode. Es ist ja insbesondere auch möglich, dass jemand die Räume im Abrechnungszeitraum schlicht nicht den vollen Monat bewohnt hat.
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Re: Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, das macht schon Sinn. Mich wundert nur, dass ich weder im Langenberg noch im Schmidt-Futterer was dazu finde. Google sagt: Entweder Monate oder Tage.
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Re: Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich habe auch den Eindruck, dass in der Praxis beides anzutreffen ist und akzeptiert wird (daher auch die Redeweise von "Zeitanteilen"), weil die Unterschiede nicht gravierend sind, wenn es sich um volle Monate handelt. Dennoch erscheint die Abrechnung nach Tagen naheliegender. Zum bereits Gesagten kommt noch hinzu, dass sechs Monate ja durchaus eine unterschiedliche Anzahl an Tagen haben können, was auch einen unterschiedlichen Vorteil des Mieters bedeutet.
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Re: Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

Beitrag von Tobias__21 »

Da scheint so ziemlich alles zu gehen, sofern man es nur offenlegt. Man wohl auch bei verbrauchsabhängigen Kosten zeitanteilig umlegen, wenn eine Zwischenablesung nicht möglich ist. Was könnte das sein? Für die Heizkosten kann man ja Zwischenablesungen machen, Strom und Wasser auch. Ist das dann sowas wie Allgemeinstrom?
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Re: Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

Beitrag von markus87 »

Jetzt lies dir mal die Heizkostenverordnung komplett durch. Die ist kurz genug um es nicht weiter einzuschränken :-)

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Tobias__21
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Re: Betriebskostenabrechnung beim Mieterwechsel

Beitrag von Tobias__21 »

markus87 hat geschrieben:Jetzt lies dir mal die Heizkostenverordnung komplett durch. Die ist kurz genug um es nicht weiter einzuschränken :-)

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Die HeizKostVO kenne ich auch. Ich wüsste aber nicht, wie die bei der konkreten Berechnungsmethode verbrauchsunabhängiger Kosten weiterhelfen sollte. Also etwa bei Hausmeisterkosten, etc. Ich werde sie aber nochmal genau lesen, wenn Du schon darauf verweist :D
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