folgender fall: beklagter 1 und beklagter 2 werden als gesamtschuldner verurteilt, 1.000 € an den klaeger zu zahlen. darueber hinaus wird beklagter 1 alleine verurteilt, weitere 500 € an den klaeger zu zahlen. die verurteilung erfolgt in vollem, eingeklagten umfang.
wie ermittelt man die richtige kostenentscheidung gemaess 100 II, IV zpo?
man koennte ja auf die idee kommen, dem beklagten 1 3/5 und dem beklagten 2 2/5 der kosten aufzuerlegen (der beklagte zu 1 ist zu 1.500 € unterlegen, der beklagte zu 2 nur zu 1.000 €). allerdings stuende dann der klaeger im falle einer insolvenz des beklagten zu 2 kostenmaessig schlechter da, als wenn er nur den beklagten 1 in anspruch genommen haette. moeglich waere deshalb vielleicht folgendes kostenentscheidung: "die kosten des rechtsstreits traegt der beklagte zu 1 voll und der beklagte zu 2 zu 2/3, wobei die beklagten hinsichtlich 2/3 der kosten als gesamtschuldner haften."
was meint ihr? weder im zoeller noch im anders/gehle habe ich eine loesung fuer dieses problem gefunden.
kostenentscheidung 100 II + IV zpo
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kostenentscheidung 100 II + IV zpo
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
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Re: kostenentscheidung 100 II + IV zpo
Der fiktive Gesamtstreitwert beträgt 2.500 €, wobei die Beklagten zu 1 und 2 als Gesamtschulder mit 2.000 € unterliegen und der Beklagte zu 1 mit weiteren 500 €.
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Re: kostenentscheidung 100 II + IV zpo
danke. das heisst, die kostenentscheidung muesste lauten: "die kosten des rechttstreits tragen die beklagten zu 1. und 2. als gesamtschuldner zu 4/5 und der beklagte zu 1. zu 1/5."?
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)
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Re: kostenentscheidung 100 II + IV zpo
Das wäre mein Vorschlag.