Kostenerstattung Küchenplanug

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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fuggmertl
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Kostenerstattung Küchenplanug

Beitrag von fuggmertl »

Hallo leute,

ich hatte bis dato noch nie mit sowas zu tun.Wie kann man juristisch folgenden fall erfassen?

Ich war im küchenstudio und habe für die planung 80euro zahlen müssen - wohnzimmer und küche. Was mir aber zugeschickt wurde, ist ein totaler pfusch.Schon aufgrund so einer dilettantischer planung, will ich keine zukünftige zusammenarbeit mehr.

Wie sieht es der gesetzgeber?Wenn eine gelieferte arbeit, welche aber erfolgt ist, nicht zufriedenstellend ist, kann man den vollen betrag zurückverlangen oder hat man nur ein anrecht auf einen teilbetrag?Wie hoch wäre dieser, wie ist das ganze überhaupt erfassbar?
Der architekt wird wohl behaupten,dass er alles sorgfältig gemacht hat...

Wie ist der sachverhalt, was für rechte hat man als verbraucher???

vielen dank
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Tibor
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Re: Kostenerstattung Küchenplanug

Beitrag von Tibor »

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