Kündigungsrund Gefährdung der Mietsache (KfZ)?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Kündigungsrund Gefährdung der Mietsache (KfZ)?

Beitrag von Tobias__21 »

KfZ ist auf 1 Jahr vermietet. Innerhalb von 4 Monaten verursacht der Mieter 3 Unfälle. Vollkaskoversicherung ist vorhanden. Der Mieter bezahlt jedesmal anstandslos die Selbstbeteiligung und das KfZ wird fachgerecht repariert. Der Vermieter kündigt fristlos, ohne vorherige Abmahnung. Begründung: Der Aufwand bei der Schadensabwicklung wird ihm zu viel.

Ich hätte hier jetzt auf § 543 II Nr. 2 BGB abgestellt. Eine Gefährdung der Mietsache wird vorliegen, eine Sorgfaltsverletzung wohl auch. Ich würde es aber an der "Erheblichkeit" scheitern lassen. Dem Vermieter "passiert" ja nichts. Selbst wenn das KfZ irgendwann einen Totalschaden erleidet, springt die Vollkasko ein.

Kann man hier irgendwie zu einer wirksamen Kündigung kommen? Eine Abhmahnung könnte man u.U nach § 543 III S. 2 Nr. 1 BGB für entbehrlich halten. Aber selbst da habe ich Zweifel. Wenn der Mieter abgemahnt wird, ist es ja nicht ausgeschlossen, dass er in Zukunft vorsichtiger fährt. Also würde die Kündigung jedenfalls an der fehlenden Abmahnung scheitern.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Mimis
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 252
Registriert: Mittwoch 1. Juli 2015, 17:05

Re: Kündigungsrund Gefährdung der Mietsache (KfZ)?

Beitrag von Mimis »

Kann man die Erheblichkeit nicht damit bejahen, dass mit jedem Unfall der Marktwert des Fahrzeuges erheblich sinkt, was sich bei einem Verkauf und ggf. auch einer Neuvermietung auswirken würde?

Eine Abmahnung würde ich hier persönlich für entbehrlich halten wegen § 543 III Nr. 1 BGB. Der Lerneffekt sollte sich spätestens nach dem zweiten Unfall gezeigt haben. Eine Abmahnung wird den Mieter wohl noch weniger zur Vernunft bringen als der dritte Unfall und die Selbstbeteiligungszahlungen.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Kündigungsrund Gefährdung der Mietsache (KfZ)?

Beitrag von Tobias__21 »

Guter Gedanke :) Zu einem etwaigen Wiederverkaufswert findet sich nichts im SV. Mich überzeugt das aber trotzdem nicht. Wenn ich ein KfZ vermiete laufe ich immer Gefahr, das KfZ endgültig zu verlieren. Es kann beim ersten Unfall ja sofort ein Totalschaden eintreten. Diesen Schaden ersetzt mir die Vollkasko. Vielleicht denke ich hier aber auch zu einfach. Die Vollkasko ersetzt ja immer nur den Zeitwert. Jetzt haben wir schon 3 Unfälle, wenn noch Unfall 4 und 5 passieren, sinkt der Zeitwert immer weiter. Bei einem endgültigen Totalschaden, evtl. beim 6ten Unfall, wird die Kasko doch dann auch die Unfälle 1-5 anlegen und der Zeitwert ist im Keller.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Kündigungsrund Gefährdung der Mietsache (KfZ)?

Beitrag von immer locker bleiben »

Naja, bei drei Unfällen in vier Monaten würde ich als Vermieter auch die Reißleine ziehen ... der Mieter hat meines Erachtens hinreichend nachgewiesen, dass er mit der Mietsache nicht umgehen kann.
You might remember me from such posts as this.
Bild
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Kündigungsrund Gefährdung der Mietsache (KfZ)?

Beitrag von Tobias__21 »

immer locker bleiben hat geschrieben:Naja, bei drei Unfällen in vier Monaten würde ich als Vermieter auch die Reißleine ziehen ... der Mieter hat meines Erachtens hinreichend nachgewiesen, dass er mit der Mietsache nicht umgehen kann.
Das schon :) Mich hat allerdings die Sache mit der Vollkasko stutzig gemacht.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Kündigungsrund Gefährdung der Mietsache (KfZ)?

Beitrag von immer locker bleiben »

Tobias__21 hat geschrieben:
immer locker bleiben hat geschrieben:Naja, bei drei Unfällen in vier Monaten würde ich als Vermieter auch die Reißleine ziehen ... der Mieter hat meines Erachtens hinreichend nachgewiesen, dass er mit der Mietsache nicht umgehen kann.
Das schon :) Mich hat allerdings die Sache mit der Vollkasko stutzig gemacht.
Die Vollkaskao ersetzt allerdings nicht den merkantilen Minderwert. Der Verlust des Schadensfreiheitsrabatts wird dadurch auch nicht aufgefangen (obwohl der nach drei Unfälle eh bei 0% sein dürfte).
You might remember me from such posts as this.
Bild
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Kündigungsrund Gefährdung der Mietsache (KfZ)?

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, das kam mir dann auch. Ich war nur etwas unsicher, da keine Hinweise diesbzgl. im SV waren. Klar, den merkantilen Minderwert kennt man aus dem Schadensrecht, ich dachte aber, dass die dann einen Hinweis geben, bzw. den Kläger damit argumentieren lassen, dass er diesen Schaden ja hat.

Als Grund für die Kündigung gibt der Kläger aber nur an, dass ihm der Aufwand bei der Regulierung zu viel sei. Damit dürften sie dann Bürokratie meinen. Und allein dieser Aufwand kann ja kein Kündigungsgrund sein. Soweit ich das recht erinnere, muss der Kündigende die Küdigungsgründe aber nur auf Nachfrage nennen, zumindest ist das im Arbeitsrecht so. Vielleicht liegt da sogar noch ein Problem versteckt, dass er zwar einen Kündigungsgrund hat, diesen aber nicht erkennt, bzw. von einem falschen Kündigungsgrund ausgeht, der ihn alleine nicht zur Kündigung berechtigen würde. Aber selbst wenn es hier zum Schwur kommen sollte, was ich nicht glaube, kann man ja vorher nicht bekannte Kündigungsgründe nachschieben. Ist zwar auch aus dem Arbeitsrecht, aber hey, kann bei der Sachmiete ja nicht strenger sein, sofern es überhaupt drauf ankommt.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
immer locker bleiben
Fossil
Fossil
Beiträge: 10448
Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
Ausbildungslevel: RA

Re: Kündigungsrund Gefährdung der Mietsache (KfZ)?

Beitrag von immer locker bleiben »

Der "normale" Verwaltungsaufwand kann kein Kündigungsgrund sein, denn das "Risiko" des normalen Verwaltungsaufwandes ist nach dem Vertrag dem Vermieter ja zugewiesen. Ob das hier bei drei Unfällen in kurzer Folge noch normal ist würde ich bezweifeln, wir sind dann da eher im Bereich der Unzumutbarkeit. Ob's für eine Kündigung ohne Abmahnung reicht, steht auf einem anderen Blatt.
You might remember me from such posts as this.
Bild
Antworten