arglistigen Täuschung beim gebrauchten Haus?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Hexe22
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arglistigen Täuschung beim gebrauchten Haus?

Beitrag von Hexe22 »

Kaufgespräch
- Thema Alter der Installationen:
Verkäufer (bewohnt das Haus mehr als 40 Jahre) behauptet alles neu und zeigt die sichtbaren PVC-Rohre
Makler: guter technischer Stand

Einzug
rotbraunes Leitungswasser
- Verkäufer: leugnet und behauptet Wasser war immer i.O. und Installation auch
- Wasserwerke: prüfen und spülen die Leitung sofort. Wasser immer noch nicht i.O.
- Anweisung: wenig trinken, Haushaltsgeräte wenig einsetzen, beobachten

2 Monate später immer noch dreckiges Wasser
Wasserwerke bestehen auf Prüfung der Installation nach ihrem Anschlußpunkt und finden einen Materialmix im Haus und eine alte Stahlleitung als Anschlußleitung zum Haus.

1 Monat später
Anschlußleitung zum Haus neu legen lassen
Ergebnis-> Wasser ist in der Küche jetzt sauberes Trinkwasser, da durchgängig PVC
Wasser im Bad immer noch nicht sauber, da hinter Fließen noch alte Leitungen liegen.

6 Monate später - Zustand unverändert
Wasserwerke empfehlen dringend den Austausch der Rohre im Bad
Verkäufer leugnet immer noch den Zustand (alte Rohre und dreckiges Wasser)
Bei der Verlegung der Hausanschlußleitung wurde auch noch eine Müllkippe, jetzt hübsch gepflastert, entdeckt.

Was ist die Meinung zur arglistigen Täuschung?
Wie kann der Käufer vorgehen?
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immer locker bleiben
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Re: Aufklärungspflicht bei Immobilienverkauf

Beitrag von immer locker bleiben »

Ist das aus einer Probeklausur?
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Tobias__21
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Re: Aufklärungspflicht bei Immobilienverkauf

Beitrag von Tobias__21 »

Wenn keine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde, richtet sich das Vorliegen eines Mangels nach den im Errichtungszeitpunkt des Hauses üblichen Standards. Wenn in den 60er Jahren eben Stahlrohre dem Stand der Technik entsprachen (sollte im SV stehen), liegt kein Mangel vor. Ein Käufer kann nicht erwarten, dass ein Altbau mit neuen Rohren ausgestattet ist. Wurde eine Beschaffenheitsvereinbarung Haus mit PVC Rohren getroffen, liegt ein Mangel vor. Behauptet der Verkäufer, dass PVC Rohre verbaut wurden, dann lügt er. Und das ist dann.....? Solche Klausuren stellt man übrigens auch gerne im Mietrecht. Ich sag nur Trittschalldämmung / Isolation (Schimmel) :D Dazu gibt es genug Entscheidungen, die auch nochmal die Voraussetzungen für einen Mangel, insb. auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist, darlegen. Einfach mal durch juris jagen. Auch Hinsichtlich der Darlegungs- und Beweislast (im Mietrecht) interessant, Sphärentheorie des OLG Karlsruhe, die vom BGH übernommen wurde. Muss man wissen :)

Mit Eternitrohren (das halte ich für wahrscheinlicher) hat man übrigens noch größeren Spaß :D
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thh
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Re: Aufklärungspflicht bei Immobilienverkauf

Beitrag von thh »

immer locker bleiben hat geschrieben:Ist das aus einer Probeklausur?
Nein, das ist eine Frage nach Rechtsberatung im Einzelfall.
OJ1988
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Re: Aufklärungspflicht bei Immobilienverkauf

Beitrag von OJ1988 »

Woher ergibt sich denn die hier schon mehrfach getätigte Aussage, es komme wesentlich darauf an, ob es zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses üblich war, Stahlrohre zu verwenden? Angenommen, es besteht keine abweichende Beschaffenheitsvereinbarung (und kein wirksamer Gewährleistungsausschuss), kommt es hier doch auf § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB an. Und ein Haus, dessen Rohre (laut Schilderung des TE) rostbraunes Trinkwasser ausspucken, eignet sich nicht für vertraglich vorausgesetzte Bewohnung, so dass ich hier zu einem ganz normalen Sachmangel nach § 434 BGB komme.
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Tibor
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Re: arglistigen Täuschung beim gebrauchten Haus?

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung.

Geschlossen.
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