Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Paragraphenreiter1
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Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?

Beitrag von Paragraphenreiter1 »

Bin gerade im Anfang der Zivilstation und habe gerade ein wenig zu kämpfen:

Der Beklagte trägt Umstände vor, die grundsätzlich eine Einrede begründen würden. Allerdings ist das, was er vorträgt völlig unsubstantiiert und wirr. Er behauptet Dinge ins Blaue hinein ohne sie zu präzisieren. Weiterhin tritt er auch keinen Beweis an. Dieses Vorbringen wird auch nicht vom Kläger bestritten. Ist ja auch nicht nötig, da unsubstantiiert.

Soll ich jetzt den unsubstantiierten Vortrag des Beklagten in den Tatbestand aufnehmen? Oder weglassen, da ja mangels Substantiiertheit und Beweisantritt keine inhaltliche Beschäftigung in den Entscheidungsgründen mehr stattfindet?

Hoffe, es ist eingermaßen klar geworden, was ich meine ;)

Schönen Sonntag und vielen Dank
joee78
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Re: Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?

Beitrag von joee78 »

Wenn der Beklagte beispielsweise die Rückzahlung eines eingeklagten Darlehens mit den Worten "ich habe einen Teil zurückgezahlt" geltend macht und die Summe auch nach richterlichem Hinweis nicht konkretisiert, ist der Vortrag zwar grds. geeignet, die Einrede der Erfüllung zu begründen, § 362 BGB, aber eben unsubstantiiert. Da es sich jedoch um Parteivortrag handelt und die Frage der Substantiiertheit eine rechtliche Würdigung ist, muss es auch in den Tatbestand.
Sind Sie ein Mensch? Sowas Ähnliches, ich bin Anwalt.

Blade II
StudiVader315226
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Re: Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?

Beitrag von StudiVader315226 »

Mal eine Frage von einem Studenten im Bezug auf die Praxis:

Was macht man mit einem verschwörungstheoretischen Vortrag im Zivilprozess? Zum Beispiel, wenn ein Schuldner eine Einrede erhebt und damit "substantiiert", dass die Illuminaten/die CIA/die BRD GmbH absichtlich die Gesetze geändert habe, um ihm die Erhebung der Einrede zu verunmöglichen oder Ähnliches?
Honigkuchenpferd
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Re: Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Na was wohl, man erklärt die Partei für geschäfts- und damit auch für prozessunfähig. :)

Im Ernst: Völliger Bullshit wird im Zweifel halt ignoriert bzw für unerheblich erklärt.
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immer locker bleiben
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Re: Unsubstantiierter Vortrag in den Tatbestand?

Beitrag von immer locker bleiben »

StudiVader315226 hat geschrieben:Mal eine Frage von einem Studenten im Bezug auf die Praxis:

Was macht man mit einem verschwörungstheoretischen Vortrag im Zivilprozess? Zum Beispiel, wenn ein Schuldner eine Einrede erhebt und damit "substantiiert", dass die Illuminaten/die CIA/die BRD GmbH absichtlich die Gesetze geändert habe, um ihm die Erhebung der Einrede zu verunmöglichen oder Ähnliches?
Nein, man nimmt es in den streitigen Tatbestand mit auf und freut sich allen Lesern des Urteils damit auch noch Spaß bereitet zu haben.
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