Lege ich bei einer schlüssigen Klage bei Säumnis des Bekklagten dar, warum die Klage begründet ist? Oder schreibe ich nur, dass der schlüssig begründeten Klage gem.... stattzugeben war, weil der Beklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung...
Nach Kaiser kommen Ausführungen nur in Betracht bei unechtem VU zur Begründung der fehlenden Schlüssigkeit?
Danke!
Entscheidungsgründe (un)echtes Versäumnisurteil
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Re: Entscheidungsgründe (un)echtes Versäumnisurteil
In der Regel weder noch, § 313b Abs. 1 ZPO.Veuve C hat geschrieben:Lege ich bei einer schlüssigen Klage bei Säumnis des Bekklagten dar, warum die Klage begründet ist? Oder schreibe ich nur, dass der schlüssig begründeten Klage gem.... stattzugeben war, weil der Beklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung...
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Re: Entscheidungsgründe (un)echtes Versäumnisurteil
Ja, hab den gerade gelesen. Gefühlt das erste Mal
Danke!
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