Störung der Geschäftsgrundlage §313 BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Seb
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Störung der Geschäftsgrundlage §313 BGB

Beitrag von Seb »

Hey,
im Zuge der Examensvorbereitung habe ich eben den § 313 BGB wiederholt und wollte mir hier nochmal ein Feedback zum Aufbau im Fall holen.

Beispiel:
A kauft von B ein Auto für 15.000.- B entstehen üblicherweise Beschaffungskosten in Höhe von 5.000.-, aufgrund eines Handelsembargo liegen diese aber bei 15.000.- womit B das Auto nicht mehr für den Preis von 15.000 verkaufen möchte.

B könnte gegen A einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung aus § 433 II BGB haben.

I. Anspruch entstanden

a) Einigung 145 ff BGB

-> Übliche Angebot und Annahme Geschreibsel(....) und dann einschneiden mit ABER möglicherweise liegt ein Fall der Störung der Geschäftsgrundlage vor ?


oder prüfe ich den 313 BGB unter

b) Wirksamkeit (=rechtshindernde Einwendungen)
Honigkuchenpferd
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Re: Störung der Geschäftsgrundlage §313 BGB

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Die Störung der Geschäftsgrundlage ist eine rechtsvernichtende, keine rechtshindernde Einwendung. Deshalb wäre sie überhaupt nicht beim Prüfungspunkt "Anspruch entstanden", sondern beim Prüfungspunkt "Anspruch erloschen" zu prüfen.
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Seb
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Re: Störung der Geschäftsgrundlage §313 BGB

Beitrag von Seb »

Vielen Dank hkpf! :)
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