AGB wirksam?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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lissylissy
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AGB wirksam?

Beitrag von lissylissy »

Hallo!

Ich bin gerade bei einem Versandhandel auf folgende AGB gestoßen:

"Solltest Du ein bereits geöffnetes Paket oder beschädigtes Paket entgegen nehmen,
bestätigst Du stillschweigend die ordnungsgemäße Lieferung.
Damit erlischt leider jede Möglichkeit der Entschädigung."

Kann das wirksam sein, wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt? Kann denn die Gewährleistung einfach so in den AGB ausgeschlossen sein? Es ist doch zudem so, dass der Verbraucher gar keine Rügepflicht hat - und ein Schweigen schon gar nicht als Willenserklärung gelten kann. Oder stehe ich gerade einfach auf dem Schlauch? ::roll:

Vielen lieben Dank! \:D/
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schuper
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Re: AGB wirksam?

Beitrag von schuper »

Ein Versandhandel der den Endkunden mit "Du" in den AGB anspricht? Musste ziemlich lachen bei der "Klausel".

Prüfe doch mal die AGB, so wie es im Studium gelehrt wird. Oder ist hier lieber ne Antwort iSv. Ja/Nein gewünscht? ;)
lissylissy
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Re: AGB wirksam?

Beitrag von lissylissy »

Eine ja/nein Antwort wäre mir lieber. =D>
AGB wurden bei uns bisher immer für die Klausur ausgeschlossen, sodass ich sie leider bis heute
noch nicht prüfen kann. #-o
Im Moment hab ich leider keine Zeit, mir die Prüfung anzuschauen :lmao:
Honigkuchenpferd
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Re: AGB wirksam?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Das ist natürlich unwirksam. Näheres erklärt einem bei Bedarf der Anwalt. Außerdem sollte man den Verkäufer auf jeden Fall bei der Verbraucherzentrale melden, damit sie ihn abmahnen kann.
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immer locker bleiben
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Re: AGB wirksam?

Beitrag von immer locker bleiben »

lissylissy hat geschrieben:AGB wurden bei uns bisher immer für die Klausur ausgeschlossen, sodass ich sie leider bis heute
noch nicht prüfen kann.
Naja, Du solltest natürlich nicht nur für Klausuren lernen, sondern für den späteren Beruf. Also auf, versuch' es mal ...
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lissylissy
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Re: AGB wirksam?

Beitrag von lissylissy »

Das ist mir klar, allerdings möchte ich mich mitten in der Klausurenphase nicht mit Stoff beschäftigen, der gar nicht relevant ist. Das hole ich dann lieber in den Semesterferien nach.
Als ich auf die AGB gestoßen bin, kam mir das einfach sehr merkwürdig vor, so dass ich interessehalber mal nachfragen wollte ;)
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