Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Tobias__21
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Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

G will von S 8000 €. S meint er schulde G nur 4000€ und ist bereit diese an G zu zahlen. G lehnt die Zahlung über 4000€ ab und klagt vor dem LG auf Zahlung 8000 €. Ist der Streitwert nun 8000€ oder 8000 - 4000 die S zahlen will = 4000 €?
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thh
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:G will von S 8000 €. S meint er schulde G nur 4000€ und ist bereit diese an G zu zahlen. G lehnt die Zahlung über 4000€ ab und klagt vor dem LG auf Zahlung 8000 €. Ist der Streitwert nun 8000€ oder 8000 - 4000 die S zahlen will = 4000 €?
Wenn G 8.000,- € einklagt, dürfte auch der Streitwert 8.000,- € betragen. Hinsichtlich 4.000,- € droht dann kostenrechtlich ein sofortiges Anerkenntnis.

__________
Disclaimer: Von Zivil(prozess)recht habe ich keine Ahnung. \:D/
Tobias__21
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Tobias__21 »

Das wäre auch meine Idee gewesen. Die Zuständigkeit bleibt dann aber beim LG, oder?
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Klar. Warum auch nicht?
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Dike »

Wäre es nicht klüger, wenn G sich von S zuerst die angebotenen 4000,-- Euro auszahlen lässt und dann die restlichen 4000,-- Euro einklagt? Dann wären die Anwalts- und Gerichtskosten niedriger. Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt, falls das Gericht der Klage nicht stattgibt.
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thh
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Das wäre auch meine Idee gewesen. Die Zuständigkeit bleibt dann aber beim LG, oder?
Klar.
Dike hat geschrieben:Wäre es nicht klüger, wenn G sich von S zuerst die angebotenen 4000,-- Euro auszahlen lässt und dann die restlichen 4000,-- Euro einklagt?
Natürlich. - Die gewählte Vorgehensweise ist in jeder Hinsicht unklug.
Dike hat geschrieben:Dann wären die Anwalts- und Gerichtskosten niedriger.
Und man muss vor allem nicht die Hälfte dieser Kosten tragen, selbst wenn man gewinnt.

Außerdem hat man dann schon 4.000,- €, die man sonst eben - erst einmal - nicht hat.
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Tobias__21 »

Geht ein sofortiges Anerkenntnis hier überhaupt? § 266 BGB: unzulässige Teilleistung (Die Vrs. des § 242 BGB sollen nicht vorliegen) ? Wenn der G meint S schulde 8000 € und S bietet vorgerichtlich nur 4000 € zur Zahlung an, durfte sich G doch veranlasst sehen die 8000€ auch einzuklagen. Ich meine, dass der § 93 ZPO hinsichtlich der angebotenen 4000 € nicht geht. Oder? :-k
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Liz »

Warum denn nicht? Strittig ist nur ein Betrag in Höhe von 4.000 Euro. Im Übrigen ist es dem Kläger absolut zumutbar, den Beklagten zunächst in Verzug zu setzen bzw. den angebotenen Betrag anzunehmen, bevor er weitere Kosten auslöst.
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Muirne »

Grds. greift 93 mM durch, es sei denn, der Schuldner setzt voraus, dass er mit den 4 voll erfüllen kann. Dann könnte man von einem Zurückweisungsrecht nach 266 ausgehen.
Teilleistung liegt aber vor, wenn der Schuldner, insbes bei streitiger Höhe des geschuldeten Betrags, mit einer obj zu geringen Leistung die Forderung in vollem Umfang erfüllen will (Jauernig)
das müsste er aber auch klar zum Ausdruck bringen und die Zahlung folglich unter die Bedingung stellen, dass die Sache dann bei Annahme voll erledigt ist. Dann würde ich auch sagen, liegt eine Berechtigung zur Klage in vollem Umfang vor.
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Tobias__21 »

DIe Kommentarliteratur beantwortet die Frage nicht so pauschal. Grds. mal ist eine Teilzahlung bei Geldschulden eine Teilleistung. § 266 BGB greift, es sei denn der Gläubiger würde mit der Annahmeverweigerung gegen § 242 verstoßen. Maßstab soll der vernünftig und wirtschaftlich denkende Gläubiger sein.

Meistens wird es ja so sein, dass die genaue Höhe der Forderung streitig ist und der Schuldner will natürlich mit den 4000 € voll erfüllen, weil er ja (möglicherweise zurecht) denkt, das sei die vollständige Forderung. Und da glaube ich, dass das mit dem 93 ZPO nicht so einfach wird. Aber auch ein vernünftiger Gläubiger wird die 4000€ unter Vorbehalt annehmen. Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen, dass er dies sogar tun muss um weitere Kosten zu vermeiden. Er muss nur deutlich machen, dass er die 4000€ nicht als vollständige Erfüllung ansieht. Ob man ihm das zumuten kann? Insb. einem Laien? Vielleicht wenn der Laie schon vorprozessual anwaltlich vertreten ist? Ggf. besteht nämlich die Gefahr, dass er später Probleme bekommt seine weiteren 4000€ durchzusetzen und man ihm die Annahme des Teilbetrags als Erfüllungsausnahme auslegt.
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Muirne »

Nur, wenn der Schuldner die Zahlung unter eine Bedingung stellt (und dann eben auch nicht zahlt, weil der Gläubiger sich dieser verweigert), würde ich deshalb von einer berechtigten Klage auf 8.000 € ausgehen. Was der Schuldner sich (sonst noch) so denkt, wenn er faktisch nur 4000 € bezahlt, halte ich dagegen für irrelevant.
Zuletzt geändert von Muirne am Donnerstag 14. Dezember 2017, 12:16, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Wenn der Gläubiger sagt: "Ich will 8000 €", der Schuldner ihm 4000 € anbietet und der Gläubiger das, ohne es erkennbar als vollständige Erfüllung zu akzeptieren, annimmt, halte ich es für ziemlich fernliegend, daraus eine vollständige Erfüllung zu konstruieren. Das halte ich eher für ein Scheinproblem.
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Tobias__21 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Wenn der Gläubiger sagt: "Ich will 8000 €", der Schuldner ihm 4000 € anbietet und der Gläubiger das, ohne es erkennbar als vollständige Erfüllung zu akzeptieren, annimmt, halte ich es für ziemlich fernliegend, daraus eine vollständige Erfüllung zu konstruieren. Das halte ich eher für ein Scheinproblem.
Also 93 (+) ? Rein praktisch gedacht, würde ich mich als Schuldner bedanken, würde ich 4000€ zur Zahlung anbieten, die nicht angenommen werden, und hätte dann eine Klage über 8000€ am Hals.
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Muirne »

Bzgl. einer tatsächlich unter Vorbehalt gestellten Zahlung kann der Gläubiger ja Feststellungsklage erheben. Jedenfalls würde er auch da nicht 8000 € einklagen, weil er ja 4000 schon hat.
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Re: Streitwert bei Angebot Zahlung Teilbetrag?

Beitrag von Muirne »

Tobias__21 hat geschrieben:
Honigkuchenpferd hat geschrieben:Wenn der Gläubiger sagt: "Ich will 8000 €", der Schuldner ihm 4000 € anbietet und der Gläubiger das, ohne es erkennbar als vollständige Erfüllung zu akzeptieren, annimmt, halte ich es für ziemlich fernliegend, daraus eine vollständige Erfüllung zu konstruieren. Das halte ich eher für ein Scheinproblem.
Also 93 (+) ? Rein praktisch gedacht, würde ich mich als Schuldner bedanken, würde ich 4000€ zur Zahlung anbieten, die nicht angenommen werden, und hätte dann eine Klage über 8000€ am Hals.
Natürlich 93 (+).
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