Rückzahlung Darlehensvaluta 812

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Rückzahlung Darlehensvaluta 812

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

wenn ein Darlehensvertrag nichtig ist, wird der Rückzahlungsanspruch aus 812 ja nicht sofort fällig, sondern erst nach Ablauf der gewollten Nutzungszeit. Warum ist das eigentlich so? Die Leistung besteht ja in einer Kapitalnutzung auf Zeit. Aber genau für diese Kapitalnutzung auf Zeit gibt es ja keinen Rechtsgrund, so dass die Darlehensvaluta doch auch sofort zurückgefordert werden könnte?

Liegt es daran, dass der Empfänger noch gar nicht bereichert ist, wenn die Leistung in einer Kapitalnutzung auf Zeit zu sehen ist und die Bereicherung erst nach Ablauf der Laufzeit des Darlehens eintritt? Bzw. zu dem Zeitpunkt in dem die Raten dann lt. Darlehensvertrag fällig werden?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Rückzahlung Darlehensvaluta 812

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ähm, bist du dir da sicher? Meinst du nicht speziell den Fall des § 817 S 2 BGB?
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Rückzahlung Darlehensvaluta 812

Beitrag von Tobias__21 »

Uhhh, ist das nur bei § 817 S. 2 so, also bei sittenwidrigen Verträgen? Was ist, wenn der Darlehensgeber bspw. nicht geschäftsfähig war? Ich erinnere mich da auch nicht mehr so ganz :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Rückzahlung Darlehensvaluta 812

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ja, eigentlich sollte das nur bei § 817 S 2 BGB so sein, wenn der Darlehensvertrag gem § 138 BGB nichtig ist.

Wenn der Darlegensgeber nicht geschäftsfähig war, wäre es ja auch sehr sonderbar, die Fälligkeit des Anspruchs aus § 812 I 1 Alt 1 BGB "hinauszuschieben", ihn also zu bestrafen, oder?
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Rückzahlung Darlehensvaluta 812

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, ich hab das gerade nicht mehr sortiert gekriegt :)

Die Argumentation bei 817 war doch die, dass die Darlehenssumme nicht endgültig ins Vermögen übergehen sollte, sondern nur eine Nutzung auf Zeit gewährt wird. Der § 817 S. 2 soll aber auch den Darlehensnehmer schützen, so dass das Darlehen nur in Raten zurückgezahlt werden muss. Vielleicht so eine Art Billigkeitsausgleich?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Rückzahlung Darlehensvaluta 812

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ja, die Valuta muss zurückgezahlt werden, aber es gibt keine Zinsen, und § 817 S 2 BGB bewirkt, dass die Rückzahlung zeitlich nur in der Weise erfolgen muss, wie dies nach dem (nichtigen) Darlehensvertrag vereinbart war.
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Rückzahlung Darlehensvaluta 812

Beitrag von Tobias__21 »

Danke! Das mit den Zinsen ist mir bekannt, gibt nichtmal die angemessenen. Ich hätte das aber aber auf jeglichen nichtigen Darlehensvertrag übertragen. Gut, dass wir das geklärt haben :). Im Palandt steht es zwar bei 817, den hätte ich aber im Fall der Fälle bei der Geschäftsunfähigkeit einer der Parteien nicht aufgeschlagen. Wird Zeit, dass das Examen kommt, bevor ich noch mehr durcheinander bringe und / oder vergesse. Ich hatte das ja mal alles gelernt...
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Antworten