GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
Ist Gendern nicht mittlerweile ebenfalls diskriminierend? Es gibt ja nicht nur Kauffrauen und Kaufmänner, sondern auch sonstige Kaufpersonen.
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
Verdammt, da habe ich gar nicht mehr dran gedacht. Hach, waren das noch Zeiten als es nur zwei Geschlechter gab
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
Willkommen auf der dunklen Seite der Macht, du Erzreaktionärer.
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
Ich fand die Entscheidung anfangs ja gut, mittlerweile bin ich etwas anderer Auffassung Wahrscheinlich werde ich mit zunehmendem Alter einfach konservativer
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
Nachgeschaut und nun behaupte ich das Gegenteil. Baumbach/Hopt § 6 Rn 2: Die PersGes muss selbst Kfm sein, sonst hat man eine GmbH & Co GbR. Klassisches Bsp für eine GbR bestehend aus Nurkaufleuten ist die ARGE, denn diese ist nur eine Innengesellschaft und Kfm sind nur deren Gesellschafter.
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
Das ist sie hier aber im Zweifel, zumal sie eben nach außen gewerblich am Rechtsverkehr teilnimmt.
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
Du meinst also GmbH statt wie angenommen oHG? Kommt drauf an, würde ich sagen. Die vermeintliche GbR kann ja auch ohne weiteres Kaufmann sein, je nachdem was und in welchem Umfang die tatsächlich treiben.Tibor hat geschrieben:Nachgeschaut und nun behaupte ich das Gegenteil. Baumbach/Hopt § 6 Rn 2: Die PersGes muss selbst Kfm sein, sonst hat man eine GmbH & Co GbR. Klassisches Bsp für eine GbR bestehend aus Nurkaufleuten ist die ARGE, denn diese ist nur eine Innengesellschaft und Kfm sind nur deren Gesellschafter.
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
GbR! Wenn zwei UG sich zusammenschließen, ist es eine GbR, soweit die GbR nicht selbst ein Handelsgewerbe betreibt. Im o.g. Fall liegt aber wohl ein solches Handelsgewerbe der „GbR“ vor, die also eine oHG ist.
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
Ja. Das sagen wir doch schon die ganze ZeitTibor hat geschrieben:GbR! Wenn zwei UG sich zusammenschließen, ist es eine GbR, soweit die GbR nicht selbst ein Handelsgewerbe betreibt. Im o.g. Fall liegt aber wohl ein solches Handelsgewerbe der „GbR“ vor, die also eine oHG ist.
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
Nein, HKP hat eine „Abfärbung“ der fiktiven Gewerblichkeit von den UG auf die GbR gemeint.
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
So habe ich ihn nicht verstanden. Er meinte doch nur, dass da eine starke Vermutung für ein Handelsgewerbe bei der GbR spricht, wenn schon die Gesellschafter beide Kaufleute sind. Dass die vermeintliche GbR selbst ein Handelsgewerbe betreiben muss, um zur oHG zu werden war doch von Anfang an unstreitig, oder nicht?
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
Die es über § 343 HGB auch zweifellos gibt, nur dass sie im Sinne einer zu widerlegenden Vermutung wirkt. Deinen Verweis auf den Baumbah/Hopt verstehe ich auch nicht wirklich. Was soll der Abschnitt für unsere Konstellation hergeben? Unternehmensträger ist hier ja in jedem Fall eine GmbH.
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Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter
Eben. Jede GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform (§ 13 III GmbHG). Das bewirkt zugleich, dass die Geschäfte, die sie vornehmen, gem § 343 I HGB grundsätzlich als Handelsgeschäfte angesehen werden. Wenn sie nun wiederum eine Gesellschaft gründen, um gewerblich tätig zu werden, muss das mE im Sinne einer Vermutungswirkung durchschlagen, so dass sie widerlegen müssten, dass diese Gesellschaft keine OHG ist. Ich weiß immer noch nicht, wie das wirklich gelingen soll.Tobias__21 hat geschrieben:So habe ich ihn nicht verstanden. Er meinte doch nur, dass da eine starke Vermutung für ein Handelsgewerbe bei der GbR spricht, wenn schon die Gesellschafter beide Kaufleute sind. Dass die vermeintliche GbR selbst ein Handelsgewerbe betreiben muss, um zur oHG zu werden war doch von Anfang an unstreitig, oder nicht?
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