GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Klingeln und Pfeifen
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 270
Registriert: Freitag 10. August 2012, 02:21
Ausbildungslevel: Ass. iur.

GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Klingeln und Pfeifen »

Hallo zusammen,

ich bin im Internet auf einen Shop gestoßen, bei dem eine GbR als Verkäufer auftritt. Die einzigen Gesellschafter sind zwei Unternehmergesellschaften (A UG und B UG) zu sein. Die GbR tritt dabei unter dem Namen "A & B GbR" auf. Hier habe ich mir die Frage gestellt, ob dies nicht unzulässig ist. Denn immerhin ist ja auf dem ersten Blick nicht erkennbar, dass keine natürliche Person haftet. Meiner Ansicht dürfte die GbR nur als "A UG (haftungsbeschränkt) & B UG (haftungsbeschränkt) GbR" o.Ä. auftreten. Kann man dementsprechend den Gedanken aus § 19 Abs. 2 HGB entsprechend hier anwenden? In der Kommentierung zu § 19 HGB habe ich hierzu jedoch nichts gefunden. Ebenso wenig in der Kommentierung zur GbR.

Was meint ihr?
Immer dieses Klingeln und Pfeifen...
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Schnitte »

Ich habe jetzt auch keine Rechtsprechung parat, aber ich denke, dass angesichts der seit Weißes Ross doch sehr weit voranschreitenden Gleichsetzung der GbR mit der oHG eine analoge Anwendung von § 19 Abs. 2 HGB gut vertretbar (und auch in der Sache richtig) ist. Auch ansonsten werden ja reihenweise HGB-Vorschriften, die für die oHG entworfen wurden, auf die GbR angewendet. Nun kann man den althergebrachten Grundsatz anführen, dass dier GbR mangels Kaufmannseigenschaft keine Firma, sondern nur eine Geschäftsbezeichnung führen kann; aber diese Unterscheidung ist mE rein terminologisch und ohne große Unterschiede in der Sache. Es wird von der GbR verlangt, eine Geschäftsbezeichnung mitsamt Zusatz der Rechtsform zu führen, und auf diese Pflicht kann man § 19 Abs. 2 HGB gut analog anwenden.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ist es denn überhaupt möglich, dass eine Gesellschaft, die von zwei Unternehmergesellschaften - also Kaufleuten kraft Rechtsform - betrieben wird, selbst eine GbR sein soll?
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Tobias__21 »

Honigkuchenpferd hat geschrieben:Ist es denn überhaupt möglich, dass eine Gesellschaft, die von zwei Unternehmergesellschaften - also Kaufleuten kraft Rechtsform - betrieben wird, selbst eine GbR sein soll?
Das dürfte möglich sein. Die Frage ist aber, ob dann nicht eher eine Handelsgesellschaft vorliegt und keine GbR. Man müsste wohl zwischen dem Zweck der UGen, der ja handelsrechtlicher Natur ist, und dem der GbR trennen. Was für einen Zweck, wenn nicht einen handelsrechtlichen, sollte aber eine GbR verfolgen, mit der ein Webshop betrieben wird?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Genau darauf wollte ich ja hinaus, es ist dann eben eine Handelsgesellschaft, und dann braucht man auch keine Analogie.

Ich halte es übrigens auf den ersten Blick für (praktisch) ausgeschlossen, dass dann gleichwohl eine bloße GbR vorliegen soll, weil die Geschäfte, die eine GmbH tätigt - eine solche ist auch die UG iSd § 5a GmbHG - eben jedenfalls in der Regel zwingend als Handelsgeschäfte gewertet werden (§ 13 III GmbHG und § 343 HGB).
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Tobias__21 »

Ja, darauf wird es wohl hinauslaufen. Meine Phantasie ist auch begrenzt, aber eine GmbH kann unstreitig Gesellschafter eine GbR sein. Die Gesellschafter einer GbR können auch ausschließlich GmbHen sein. Was dann aber mit der GbR für ein Zweck verfolgt werden soll, wenn zwei Handelsgesellschaften Gesellschafter derselbigen sind, ist mir auch nicht ganz klar :) Vielleicht reine Vermögensverwaltung von Immobilien? Keine Ahnung... Aber wenn im obigen Fall die GbR einen Webshop betreibt, dürfte hier ein handelsrechtlicher Zweck vorliegen, den auch die Gesellschafter verfolgen. Dann ist das halt schon keine GbR mehr.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Tibor »

Würde ich auch als oHG sehen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Tobias__21 hat geschrieben:Ja, darauf wird es wohl hinauslaufen. Meine Phantasie ist auch begrenzt, aber eine GmbH kann unstreitig Gesellschafter eine GbR sein. Die Gesellschafter einer GbR können auch ausschließlich GmbHen sein. Was dann aber mit der GbR für ein Zweck verfolgt werden soll, wenn zwei Handelsgesellschaften Gesellschafter derselbigen sind, ist mir auch nicht ganz klar :) Vielleicht reine Vermögensverwaltung von Immobilien? Keine Ahnung... Aber wenn im obigen Fall die GbR einen Webshop betreibt, dürfte hier ein handelsrechtlicher Zweck vorliegen, den auch die Gesellschafter verfolgen. Dann ist das halt schon keine GbR mehr.
Ja, hast recht. Das war zu apodiktisch formuliert. Theoretisch ist es möglich, dass es sich dennoch um eine GbR handelt. Allerdings fresse ich einen Besen, wenn das im konkreten Fall keine OHG ist.
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Tobias__21 »

Jop. Wahrscheinlich wollte man Kosten sparen und hat sich da irgendwas zusammengepfuscht.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Vielleicht dachten die auch, sie könnten so ernsthaft die Kaufmannseigenschaft mit Rügeobliegenheit uÄ (faktisch) loswerden. Es würde mich nicht einmal wundern, wenn jemand da so tun würde, als wäre er kein Unternehmer iSd § 14 BGB. :-w
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Tobias__21 »

Wenn ich UG und Webshop höre, denke ich eher daran, dass da irgendein Scheiss vertrickt werden sollte, von dem man nicht wusste, ob es überhaupt läuft. Eine GbR kriegt man leichter wieder los als eine oHG. Wahrscheinlich Studenten :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Ich sehe schon, du hast das wohl auch bereits für deine "Produkte" in Erwägung gezogen. :)
"Honey, I forgot to duck."
Klingeln und Pfeifen
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 270
Registriert: Freitag 10. August 2012, 02:21
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Klingeln und Pfeifen »

Meiner Ansicht nach könnte prinzipiell schon eine GbR vorliegen. Für eine oHG muss immerhin ja ein in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderlich sein (vgl. § 1 II HGB). Je nach Größe und Umfang des Shops könnte das zu verneinen sein. Dass UGs Gesellschafter sind, dürfte doch unerheblich sein.
Immer dieses Klingeln und Pfeifen...
Honigkuchenpferd
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4770
Registriert: Freitag 9. August 2013, 12:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Honigkuchenpferd »

Nein, das ist nicht unerheblich, weil sie Kaufmänner kraft Rechtsform sind. Und das führt uns zunächst einmal zu § 343 HGB. Damit besteht jedenfalls eine starke Vermutung, dass die Gesellschaft, die von den Unternehmergesellschaften zu gewerblichen Zwecken betrieben wird, ihrerseits eine Handelsgesellschaft sein muss.

Das Ergebnis wäre auch vollkommen abwegig, dass man sich durch den Zusammenschluss mit einer anderen UG oder durch alleinige Gründung einer weiteren Gesellschaft seiner Kaufmannseigenschaft entledigen kann.
"Honey, I forgot to duck."
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: GbR-Name bei UGen als einzige Gesellschafter

Beitrag von Tobias__21 »

Wird eigentlich das HGB bald mal gegendert? Es gibt ja auch Kauffrauen :D
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Antworten