Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
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Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
mein nicht-juristischer Arbeitskollege fragt mich: Was passiert wenn ich meine Festplatte ausversehen in den Müll schmeisse und sie wiederhaben muss?
Der Müll ist aber schon abgeholt und auf der Müllhalde.
Ich sag zu ihm: Hm, gute Frage. Vielleicht passiert so etwas so oft, dass es extra im Gesetz geregelt wurde.
Dachte mir, vllt gibt es einen Anspruch gegen jemandem, dass er etwas herausgeben muss, was ihm nicht gehört.
Ein Herausgabeanspruch zmb nach § 812.
Stimmt die Spur? Ich hab da meine Zweifel...
Der Müll ist aber schon abgeholt und auf der Müllhalde.
Ich sag zu ihm: Hm, gute Frage. Vielleicht passiert so etwas so oft, dass es extra im Gesetz geregelt wurde.
Dachte mir, vllt gibt es einen Anspruch gegen jemandem, dass er etwas herausgeben muss, was ihm nicht gehört.
Ein Herausgabeanspruch zmb nach § 812.
Stimmt die Spur? Ich hab da meine Zweifel...
Re: Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
§ 812 BGB ist der Herausgabeanspruch wegen rechtsgrundloser Bereicherung.
Ein Herausgabeanspruch des Eigentümer bzl. einer Sache gegen den Besitzer der Sache ist in § 985 normiert.
Ich würde sagen, dass ein in-den-Müll-schmeißen eine Eigentumsaufgabe darstellt. Insofern kann sich der ursprüngliche Eigentümer nicht auf § 985 berufen.
Vielleicht kann der ursprüngliche Eigentümer aber seine Eigentumsaufgabe wegen Irrtums anfechten? Keine Ahnung ehrlich gesagt.
Ein Herausgabeanspruch des Eigentümer bzl. einer Sache gegen den Besitzer der Sache ist in § 985 normiert.
Ich würde sagen, dass ein in-den-Müll-schmeißen eine Eigentumsaufgabe darstellt. Insofern kann sich der ursprüngliche Eigentümer nicht auf § 985 berufen.
Vielleicht kann der ursprüngliche Eigentümer aber seine Eigentumsaufgabe wegen Irrtums anfechten? Keine Ahnung ehrlich gesagt.
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Re: Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
Rechtlich ist da nichts mehr zu machen.
Wer Sachen in den Müll schmeißt, gibt regelmäßig das Eigentum auf.
Die spannendere Frage wäre, wie Du tatsächlich rankommst. Denn wenn Dir da was brauchbares einfällt, kannst Du vielleicht auch die Müllabfuhr überzeugen ...
Wer Sachen in den Müll schmeißt, gibt regelmäßig das Eigentum auf.
Die spannendere Frage wäre, wie Du tatsächlich rankommst. Denn wenn Dir da was brauchbares einfällt, kannst Du vielleicht auch die Müllabfuhr überzeugen ...
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Re: Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
§985
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.
Reicht da ein "ausversehen" aus um auf sein Eigentum zu verzichten?
Habe leider kein Palandt zur Hand, könnte mir vorstellen, dass da etwas zu drin steht.
Dafür erscheint mir das Problem einfach viel zu alltäglich als das es nicht bereits 100mal diskutiert wurde.
Ich schau mal später ob ich nen Palandt organisiert kriege und poste ein Update.
Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.
Reicht da ein "ausversehen" aus um auf sein Eigentum zu verzichten?
Habe leider kein Palandt zur Hand, könnte mir vorstellen, dass da etwas zu drin steht.
Dafür erscheint mir das Problem einfach viel zu alltäglich als das es nicht bereits 100mal diskutiert wurde.
Ich schau mal später ob ich nen Palandt organisiert kriege und poste ein Update.
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Re: Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
Da ist nicht zufällig ein Bitcoin-Wallet drauf gespeichert?mrmojo hat geschrieben:mein nicht-juristischer Arbeitskollege fragt mich: Was passiert wenn ich meine Festplatte ausversehen in den Müll schmeisse und sie wiederhaben muss?
Der Müll ist aber schon abgeholt und auf der Müllhalde.
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Re: Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
Wird diese Frage nicht ohnehin öffentlich-rechtlich zu lösen sein, wegen AbfallR?
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Re: Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
Neethh hat geschrieben:Da ist nicht zufällig ein Bitcoin-Wallet drauf gespeichert?mrmojo hat geschrieben:mein nicht-juristischer Arbeitskollege fragt mich: Was passiert wenn ich meine Festplatte ausversehen in den Müll schmeisse und sie wiederhaben muss?
Der Müll ist aber schon abgeholt und auf der Müllhalde.
@Tibor: Interessant.
Ich hab jetzt mal nen Palandt vor mir, vllt finde ich was zur Eigentumsaufgabe.
"...Verzichtwille muss erkennbar betätigt werden. Anfechtung ggü. Aneignendem mögl; sie vernichtet aber nur die WillensErkl, der §935 auschließende Realakt der freiwill BesAufg bleibt..."
Konkludenter Verzichtwille für einen objektiven Dritten erkennbar?
Was heisst das, dass der Realakt bleibt? Hat das etwas mit dem Abstraktions/Trennungsprinzip zu tun?
Was mache ich denn mit dem Realakt wenn die Willenserklärung angefochten wurde?
Ist dann §812 anwendbar?
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Re: Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
§ 17 KrwG? Wenn es eine Andienungspflicht für Abfall gibt, müsste man prüfen, ob die HDD Abfall iSd Gesetzes ist und - andernfalls - was passiert, wenn Nichtabfall als vermeintlicher Abfall deklariert und abgeholt wird.
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Re: Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
Erst mal muss die HD überhaupt gefunden werden, denn was hilft Dir der schönste Anspruch, wenn sich die Gegenseite auf § 275 BGB beruft. Wenn das Auffinden möglich ist, dann glaube ich nicht, dass die Müllabfuhr da zu großen Stress macht ...
- Tibor
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Re: Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
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Re: Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
Horror!Tibor hat geschrieben:https://www.pcwelt.de/news/Mann_schmeis ... 33399.html
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Re: Festplatte auf dem Müll gelandet oh mein Gott
Tja, wer in Kryptowährungen investiert, sollte an die Datensicherung denken.