Kosten der Rechtsverfolgung bei mehreren Beklagten

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Theopa
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Kosten der Rechtsverfolgung bei mehreren Beklagten

Beitrag von Theopa »

Folgende Situation:

Es wird gegen mehrere Beklagte vorgegangen, der Antrag lautet auf Verurteilung als Gesamtschuldner. Es handelt sich um einen längeren Zeitraum, in welchem die Beklagten nacheinander "tätig" waren (wie ist für die abstrakte Frage denke ich erst einmal egal), allen Beklagten werden - jeweils unterschiedliche - Pflichtverletzungen vorgeworfen.

Nun sind außergerichtlich (nur) gegen einen der Beklagten, denjenigen der zuletzt tätig war, zusätzliche Kosten bei der außergerichtlichen Rechtsverfolgung (keine Anwaltskosten) entstanden. Meine Frage ist nun: Müssten die übrigen Beklagten im Falle einer vollständigen Verurteilung auch diese Kosten tragen? Bisher konnte ich nicht wirklich etwas dazu finden, vielleicht suche ich aber auch an den falschen Stellen ::?

Nach meinen bisherigen Überlegungen dürfte es eigentlich nicht der Fall sein, da kein kausaler Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung der "ersten" Beklagten und der notwendigen Rechtsverfolgung gegen den letzten Beklagten besteht. Es handelt sich ja theoretisch um einzelne Prozesse, die nur aus prozessökonomischen Gründen gem. §§ 59 ff. ZPO zusammengelegt werden dürfen. Gerade wenn man einen Fall nehmen würde, in dem nur gegen einen Beklagten mühsam mit Privatdetektiven vorgegangen werden muss (und dies auch verhältnismäßig ist), können die Kosten ja durchaus auch erheblich sein. Ich würde also davon ausgehen, dass diese Kosten nur gegen den Beklagten geltend gemacht werden können, der sie verursacht hat und bei den Anderen im Übrigen abzuweisen wäre.

Oder gilt hier evtl. §100 Abs. 2 ZPO (analog)?
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