(ErbR) § 2366 Öffentlicher Glaube des Erbscheins

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Rookieoftheyear
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(ErbR) § 2366 Öffentlicher Glaube des Erbscheins

Beitrag von Rookieoftheyear »

Hallo,
ich versuche gerade im Erbrecht die Bedeutung des Erbscheins zu lernen, stehe bei § 2366 aber total auf dem schlauch.
Wäre jemand so lieb und könnte mir so einfach wie möglich erklären, wie der Erwerb eines Erbschaftsgegenstandes beim Berechtigten und Nichtberechtigten abläuft und wann der Erbe überhaupt berechtigt oder nichtberechtigt ist.

Ist derjenige verfügungsberechtigt, der in einem Erbschein genannt ist und somit dann die allgemeinen Regeln über den Erwerb vom Berechtigten gem. §§ 929 ff. iVm § 2366 (ohne § 935) anwendbar und
derjenige nichtverfügungsberechtigt, der überhaupt keinen Erbschein hat und dann über einen Erbschaftsgegenstand verfügt und somit dann die allgemeinen Regeln über den Erwerb vom Nichtberechtigten gem §§ 932 iVm §2366 greifen, hier jedoch § 935 wieder anwendbar ist?

Vielen Dank :-)
Tobias__21
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Re: (ErbR) § 2366 Öffentlicher Glaube des Erbscheins

Beitrag von Tobias__21 »

Wir haben einen, der nicht Erbe ist, aber einen Erbschein hat. Den nennt man dann "Erbscheinserbe". Liegen die Vrs. des § 2366 BGB vor haben wir eine doppelte Fiktion: 1) Fiktion dass das Erbrecht tatsächlich besteht (Richtigkeitsfiktion) und 2)und keine weiteren, als die benannten, Beschränkungen bestehen (Vollständigkeitsfiktion). Das dürfte h.M sein. Andere gehen von einer unwiderlegbaren Vermutung aus. Wenn also 2366 (+) werden alle Rechtsgeschäfte mit Erbscheinserben voll gültig und wirksam, so als wäre er tatsächlicher Erbe gewesen.

Wenn Du mehr wissen willst, musst Du eine Frage etwas präzisieren. Berechtigt ist er Erbe, wenn er tatsächlich Erbe ist. Nichtberechtigt, wenn er eben materiell-rechtlich nicht Erbe ist, sondern ein anderer. Hat der Nichtberechtigte aber einen Erbschein, der auf ihn ausgestellt ist, kann man von diesem nach 2366 gutgläubig erwerben. Der Erwerb an sich vollzieht sich nach den allg. Regeln, also bspw. 985ff BGB. 932 hilft hier alleine meist nicht weiter, da der Erbschaftsgegenstand dem wahren Erben i.d.R. nach 935 abhandengekommen ist (§ 857 BGB). 2366 überbrückt gewissermaßen den 935. Der Erwerb an sich läuft aber nach den allgemeinen Regeln ab. 923 wird durch 2366 nicht ausgeschlossen. Die stehen nebeneinander. Es sind auch Fälle denkbar, in denen die Sache dem wahren Erben nicht abhanden gekommen ist, so dass 932 alleine schon ausreicht. Man sollte 932 und 2366 aber immer im Zusammenspiel sehen
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Rookieoftheyear
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Re: (ErbR) § 2366 Öffentlicher Glaube des Erbscheins

Beitrag von Rookieoftheyear »

Tobias__21 hat geschrieben:Wir haben einen, der nicht Erbe ist, aber einen Erbschein hat. Den nennt man dann "Erbscheinserbe". Liegen die Vrs. des § 2366 BGB vor haben wir eine doppelte Fiktion: 1) Fiktion dass das Erbrecht tatsächlich besteht (Richtigkeitsfiktion) und 2)und keine weiteren, als die benannten, Beschränkungen bestehen (Vollständigkeitsfiktion). Das dürfte h.M sein. Andere gehen von einer unwiderlegbaren Vermutung aus. Wenn also 2366 (+) werden alle Rechtsgeschäfte mit Erbscheinserben voll gültig und wirksam, so als wäre er tatsächlicher Erbe gewesen.

Wenn Du mehr wissen willst, musst Du eine Frage etwas präzisieren. Berechtigt ist er Erbe, wenn er tatsächlich Erbe ist. Nichtberechtigt, wenn er eben materiell-rechtlich nicht Erbe ist, sondern ein anderer. Hat der Nichtberechtigte aber einen Erbschein, der auf ihn ausgestellt ist, kann man von diesem nach 2366 gutgläubig erwerben. Der Erwerb an sich vollzieht sich nach den allg. Regeln, also bspw. 985ff BGB. 932 hilft hier alleine meist nicht weiter, da der Erbschaftsgegenstand dem wahren Erben i.d.R. nach 935 abhandengekommen ist (§ 857 BGB). 2366 überbrückt gewissermaßen den 935. Der Erwerb an sich läuft aber nach den allgemeinen Regeln ab. 923 wird durch 2366 nicht ausgeschlossen. Die stehen nebeneinander. Es sind auch Fälle denkbar, in denen die Sache dem wahren Erben nicht abhanden gekommen ist, so dass 932 alleine schon ausreicht. Man sollte 932 und 2366 aber immer im Zusammenspiel sehen
Super erklärt, hast auch genau das beantwortet, was ich gemeint habe. Ist immer ein bisschen schwer, eine Frage zu stellen, wenn man nicht genau weiß, was man nicht verstanden hat, aber ich denke jetzt müsste ich es verstanden haben. Vielen Dank ;)
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