Hallo,
ich bräuchte mal einen schlauen Kopf..
Ich habe einen Mahnbescheid beantragt. In dem Mahnantrag habe ich als Prozessgericht das LG angegeben, da es sich um eine Forderung aus Gewerbemiete über 5000€ handelt. Weiter besteht aber auch eine Forderung aus Wohnraummiete, die ich nun gleichzeitig in dem selben Mahnantrag beantragt habe. Nun ist das AG ja ausschließlich für Wohnraummiete zuständig.
Meine Frage ist, kann ich beantragen, dass die Forderung gesplittet wird, also jeweils an das zuständige Gericht? Oder muss wird das eine zum anderen gezogen? Nur 147 ZPO geht ja m.E. nicht durch, da verschiedene Prozessgerichte zuständig wären. Und in welcher Form wird ggf. eine solche Aufspaltung beantragt??
Vielleicht hat ja jemand eine Idee
Liebe Grüße
Mahnantrag verschiedene zuständige Prozessgerichte
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