Erklärung: Abtretung (nicht jedoch Verpfändung)

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Gesperrt
NonJurist
Newbie
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: Mittwoch 24. Januar 2018, 10:51
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Erklärung: Abtretung (nicht jedoch Verpfändung)

Beitrag von NonJurist »

Hallo liebe Forum-Gemeinde,

gibt es eine Definition/Vermerk zu folgendem Absatz?

"Die Abtretung (nicht jedoch Verpfändung) des Anspruchs auf Auflassung und auf Verschaffung des Eigentums wird ausgeschlossen."

Gruß
Benutzeravatar
scndbesthand
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1987
Registriert: Freitag 18. Januar 2008, 17:08
Ausbildungslevel: Anderes

Erklärung: Abtretung (nicht jedoch Verpfändung)

Beitrag von scndbesthand »

Was genau willst Du denn wissen?


Edit: Ziehe die Frage zurück. Siehe Parallelthread - Anwalt oder Notar fragen.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
Gesperrt