Hallo liebe Forum-Gemeinde,
gibt es eine Definition/Vermerk zu folgendem Absatz?
"Die Abtretung (nicht jedoch Verpfändung) des Anspruchs auf Auflassung und auf Verschaffung des Eigentums wird ausgeschlossen."
Gruß
Erklärung: Abtretung (nicht jedoch Verpfändung)
Moderator: Verwaltung
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Erklärung: Abtretung (nicht jedoch Verpfändung)
Was genau willst Du denn wissen?
Edit: Ziehe die Frage zurück. Siehe Parallelthread - Anwalt oder Notar fragen.
Edit: Ziehe die Frage zurück. Siehe Parallelthread - Anwalt oder Notar fragen.
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