Buchregal bei Lieferung beschädigt - Preisnachlass?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Restrisiko
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Buchregal bei Lieferung beschädigt - Preisnachlass?

Beitrag von Restrisiko »

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand meine Frage beantworten:

Mit wurde jüngst ein Bücherregal geliefert, und beim Aufstellen durch den Lieferanten hat sich die Verleimung von Seitenwand und Rückseite auf 10-15cm gelöst.

Der Monteur hat die Stelle vor Ort wieder verleimt. Allerdings ohne, wie es bei Holzleim üblich ist, die zu verleimende Stelle zu "verpressen". D.h. rein Lehrbuchmäßig kann so kein optimales Ergebnis erzielt werden. (würde aber trotzdem annehmen, dass es hält)

Der Schaden wurde dokumentiert und liegt mir im Montageprotokoll schriftlich vor.

Ich habe erst mal ca. 25% des Kaufpreises einbehalten, da ich der Meinung bin, für beschädigte Ware nicht den vollen Preis zu zahlen.

Nur flattert mir eine Rechnung über die einbehaltene Summe ins Haus.

Wie ist hier aber die rechtliche Situation?

Kann ich einen Preisnachlass erwirken, oder ist durch die Nachbesserung die Ware als - wie es in der Rechnung steht - "unbeschädigt erhalten" anzusehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe
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Tibor
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Re: Buchregal bei Lieferung beschädigt - Preisnachlass?

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
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