Guten Tag,
Mieter in Mehrfamilienhaus entfernt eigenmächtig den nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Rauchwarnmelder , ohne den Vermieter/Hausmeister/Verwalter zu benachrichtigen. Dies wird erst bei einer routinemmäßigen Wartungskontrolle durch eine externe Firma entdeckt und dokumentiert. Ein Defekt/Fehlfunktion des Geräts liegt nicht vor und wurde auch nie vom Mieter gemeldet.
Vermieter kündigt daraufhin fristlos und ohne Abmahnung aufgrund § 543 Abs. 2 BGB, da der Tatbestand nach § 145 Abs. 2 StGB vorliegt.
Wie sind Ihre Meinungen dazu und wie sehen Sie die Chancen?
Mietrecht: fristlose Kündigung aufgrund Tatbestand StGB
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Re: Mietrecht: fristlose Kündigung aufgrund Tatbestand StGB
Ich sehe einen Auftrag für einen Mietrechtler. Im Forum gibt es keine Rechtsberatung. Geschlossen.cybemanx hat geschrieben:Wie sind Ihre Meinungen dazu und wie sehen Sie die Chancen?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."