Mietrecht: fristlose Kündigung aufgrund Tatbestand StGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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cybemanx
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Mietrecht: fristlose Kündigung aufgrund Tatbestand StGB

Beitrag von cybemanx »

Guten Tag,

Mieter in Mehrfamilienhaus entfernt eigenmächtig den nach Landesbauordnung vorgeschriebenen Rauchwarnmelder ](*,) , ohne den Vermieter/Hausmeister/Verwalter zu benachrichtigen. Dies wird erst bei einer routinemmäßigen Wartungskontrolle durch eine externe Firma entdeckt und dokumentiert. Ein Defekt/Fehlfunktion des Geräts liegt nicht vor und wurde auch nie vom Mieter gemeldet.

Vermieter kündigt daraufhin fristlos und ohne Abmahnung aufgrund § 543 Abs. 2 BGB, da der Tatbestand nach § 145 Abs. 2 StGB vorliegt.

Wie sind Ihre Meinungen dazu und wie sehen Sie die Chancen?
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Tibor
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Re: Mietrecht: fristlose Kündigung aufgrund Tatbestand StGB

Beitrag von Tibor »

cybemanx hat geschrieben:Wie sind Ihre Meinungen dazu und wie sehen Sie die Chancen?
Ich sehe einen Auftrag für einen Mietrechtler. Im Forum gibt es keine Rechtsberatung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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