[ZwangsVR] Sicherungshypothek und Vorpfändung

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Gesellschafter
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[ZwangsVR] Sicherungshypothek und Vorpfändung

Beitrag von Gesellschafter »

A klagt gegen B eine Forderung von 100.000,00 € ein. Das Gericht entscheidet zu Gunsten des A, jedoch mit Sicherheitsleistung, und erlässt einen entsprechenden Titel.
A möchte nun schnellstmöglich zur Sicherheit vollstrecken, weil sie befürchtet, dass B das Geld sonst zur Seite schafft. B ist Eigentümerin eines Grundstücks.

Soweit ich gelesen habe, kann § 720a ZPO zumindest über die notwendige Sicherheitsleistung hinweghelfen, indem man eine Sicherungshypothek eintragen lässt. Gibt es auch eine Möglichkeit, die Notwendigkeit einer Klausel zu umgehen und so für noch mehr Schnelligkeit zu sorgen? Für 720a ZPO benötige ich ja eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels.

Möglich ist ja auch die Vorpfändung gem. § 845 ZPO mit § 720a ZPO zu kombinieren. Aber § 845 ZPO gilt ja wohl ausweislich seiner Verortung nur für bewegliches Vermögen.

Vielleicht könnte mir jemand hier helfen, dies zu entwirren. Soweit ich es sehe, gibt es ohne Klausel keine Möglichkeit, eine Sicherungshypothek eintragen zu lassen?
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