Werk- oder Kaufvertrag?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Krafa
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Werk- oder Kaufvertrag?

Beitrag von Krafa »

Hallo zusammen,

ich schreibe am Mittwoch eine Klausur und hier wird der Schwerpunkt die Abgrenzung zwischen den einzelnen Ertragsarten sein.

Angenommen ich beauftrage eine Fotografin mit der Erstellung von Lichtbildern für einen Katalog.

Jetzt gibt es zwei alternativen:

a) Die Fotografin sendet mir die Lichtbilder via E-Mail zu

b) Die Fotografin druckt die Fotos auf Fotopapier aus, speichert diese auf CD oder einem USB-Stick

Welchen Vertragstyp habe ich bei a und b?

Bei a) einen Werkvertrag nach § 631 BGB, da es sich hier um einen unkörperlichen Gegenstand handelt ?

Bei b) Liefert mir die Fotografin das Fotopapier, die CD oder den USB-Stick zu, dann liegt ein Werklieferungsvertrag nach § 650 BGB
vor und es findet das Kaufrecht anwendung.

Über ein paar Anregungen wäre ich sehr dankbar.

Danke!
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Schnitte
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Re: Werk- oder Kaufvertrag?

Beitrag von Schnitte »

Zu b): Wird man sicher vertreten können, wobei ich persönlich sagen würde, dass bei Gesamtbetrachtung doch die Fotoaufnahme als unkörperliche Diensleistung durch die Fotografin gegenüber der Übereignung des physischen Trägers dieses Fotos (Fotopapier, CD, USB-Stick, die ja allesamt nur Centbeträge kosten) überwiegt. Ich würde es daher vorziehen, das als gemischten Vertrag zu betrachten, bei dem die Werkleistung im Mittelpunkt steht und dann als Nebenleistung noch ein Kaufelement (Pflicht zur Übereignung des Trägers des Fotos) mit dabei ist. Kaufrecht wäre dann nur insoweit anwendbar, als etwa ein Mangel gezielt nur diesen physischen Träger betrifft, nicht aber auf die eigentliche Leistung (das Aufnehmen des Fotos).
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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