negative Feststellungswiderklage Streitwert

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Tobias__21
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negative Feststellungswiderklage Streitwert

Beitrag von Tobias__21 »

Hallo,

K geht davon aus B schulde ihm 20.000 € aus xx. Um "vorzufühlen" und Kosten zu sparen klagt er jedoch erstmal nur 10.000 € ein. B erhebt daraufhin negative Feststellungswiderklage mit dem Antrag festzustellen, dass er K (wenn überhaupt) nur 10.000 € schulde.

B hat also damit Ks Plan gewissermaßen ausgehebelt und den kompletten Anspruch in den Prozess gezogen. Aber wie genau läuft das jetzt ab? Angenommen B weiß gar nicht, wie viel K wirklich von ihm will. Muss K jetzt gewissermaßen die Hosen runterlassen und offenlegen von welchem Betrag er tatsächlich ausgeht? Kann ja auch nicht sein, denn auch das Gericht wird nicht ohne weiteres wissen, dass K noch was in der Hinterhand hat und hier Kosten sparen will um dann später die restlichen 10.000 einzuklagen. Aber irgendwas muss er ja vortragen müssen. Wenn er nichts weiter sagt kriegt er ein Feststellungsurteil in Höhe von 10.000 und der Ofen ist aus, wenn das rechtskräftig wird und der Streitgegenstand gleich ist (wovon ich ausgehe, sonst machts ja keinen Sinn).

Wenn B davon ausgeht, gar nichts zu schulden, beantragt er 1) Klageabweisung und erhebt 2) hilfsweise die neg. Feststellungswiderklage, oder?
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batman
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Re: negative Feststellungswiderklage Streitwert

Beitrag von batman »

Das Feststellungsinteresse für eine negative Fetststellungsklage setzt voraus, dass sich der Beklagte (potentieller Gläubiger) eines Anspruchs gegen den Kläger (potentieller Schuldner) berühmt. Demnach hat der Kläger darzulegen, dass der Beklagte vorgerichtlich mehr als nur 10.000 € gefordert hat.
Tobias__21 hat geschrieben:Wenn B davon ausgeht, gar nichts zu schulden, beantragt er 1) Klageabweisung und erhebt 2) hilfsweise die neg. Feststellungswiderklage, oder?
Wenn sich K vorgerichtlich eines über die Klageforderung hinausgehenden Anspruchs berühmt hat, sollte B die Klage als verdeckte Teilklage entlarven und verhindern, dass sich die Rechtskraft nur auf die Klageforderung erstreckt. Dann wäre die negative Feststellungeklage nicht nur hilfsweise zu erheben.
Tobias__21
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Re: negative Feststellungswiderklage Streitwert

Beitrag von Tobias__21 »

Danke.

Aber wenn B Klageabweisung beantragt und die Klage auch abgewiesen wird, dann muss er doch gar nichts mehr festgestellt haben (Feststellungsinteresse fehlt?). Dann steht doch fest, dass K gar keinen Anspruch gegen ihn hat weder in Höhe von 10.000, noch in Höhe von 20.000. Der Streitgegenstand ist doch derselbe, oder übersehe ich da was mit der Rechtskraft? Deswegen dachte ich, dass er die Festellungsklage nur hilfsweise erheben muss, für den Fall, dass das Gericht dem K die 10.000 zuspricht.
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Re: negative Feststellungswiderklage Streitwert

Beitrag von batman »

Ob hilfsweise oder nicht, hängt aus Sicht des B davon ab, wie sicher er sich ist, 10.000 € (und eben nur 10.000 €) zu schulden.
Bei Abweisung einer verdeckten Teilklage beschränkt sich die Rechtskraft nach der Auffassung des BGH auf diesen abgewiesenen Teil (BGH, NJW 1997, 1990; OLG Stuttgart, BeckRS 2015, 13429).
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