Hallo,
mal angenommen, ich sehe in einem Fastfood-Restaurant ein Tablett, auf dem sich noch warme Speisen befinden, aber weit und bereit keinen zugehörigen Menschen. Nachdem ich ein paar Minuten abwarte und auch dann immer noch niemand gekommen ist, dem das Essen gehören zu scheint, gehe ich davon aus, dass der vormalige Besitzer sein Tablett stehengelassen hat und dann gegangen ist. Ich schnappe mir das Essen und verspeise es.
Kurz darauf kommt eine Person B zurück, die sich als Besitzerin des Essens entpuppt.
Waelche Ansprüche hat B nun gegen mich? Wo liegt der Schwerpunkt in meinem kleinen Fällchen?
Rechtslage bei (unbeabsichtigtem) Mundraub
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- Tibor
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Re: Rechtslage bei (unbeabsichtigtem) Mundraub
Bei McDonalds kann man gar keinen Mundraub begehen, eigentlich hat man ja im Rahmen der Nothilfe den Eigentümer der Kunststoffpampe vor dem nahenden Tod durch Dreckfressen gerettet.
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Re: Rechtslage bei (unbeabsichtigtem) Mundraub
Ich würde sagen, der Besitzer hat einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 I. Zu vermuten ein Tablett mit noch warmen Essen in einem Fastfoodrestaurant sei eigentümerlos halte ich für fahrlässig, auch mit einige Minuten Warten.
- Tibor
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Re: Rechtslage bei (unbeabsichtigtem) Mundraub
Eigentümerlos wäre es ohnehin nicht; der Ladeninhaber dürfte ein Interesse am Erwerb „aufgegebener“ Speisereste haben, damit jeder hübsch seinen eigenen McFraß bestellt und Umsatz macht.
„Ketchup oder Majo zu die Pommes?“
„Ne, ick kratz mir wat von die Resttabletts aus dem Tablettwagen!“
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Re: Rechtslage bei (unbeabsichtigtem) Mundraub
Aber insofern der Kunde, der das Eigentum vom Ladeninhaber übertagen bekommen hat, das Eigentum daran wieder aufgibt, geht das Eigentum ja nicht automatisch an den Ladeninhaber über?Eigentümerlos wäre es ohnehin nicht; der Ladeninhaber dürfte ein Interesse am Erwerb „aufgegebener“ Speisereste haben, damit jeder hübsch seinen eigenen McFraß bestellt und Umsatz macht.
Ich hatte in einer Strafrechtshausarbeit mal den Fall, dass A Wechselgeld aus dem Ausgabeschacht eines Kopierers mitnimmt, das dort liege gelassen wurde ... da war die Rechtslage bzgl. der Fremdheit der Sache meiner Recherche nach alles andere als klar, wurde in der Lösungsskizze aber als völlig problemlos dargestellt ...
- Tibor
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Re: Rechtslage bei (unbeabsichtigtem) Mundraub
Man muss halt überlegen, ob der Ladeninhaber ein generelles Interesse an der Aneignung von Essenresten hat. Das würde ich Bejahen, gerade um Resteschnorrern das Tablett wegnehmen zu können. Wäre das Eigentum aufgegeben, in dem Moment, indem ich einen halben Burger liegen lasse und den Laden verlassen, soll gerade nicht Hinz und Kunz die Möglichkeit des Eigentumserwerbs haben. Oder?
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Re: Rechtslage bei (unbeabsichtigtem) Mundraub
Diese Diskussion hatten wir ja schon mal beim "Bändern" in der Mensa. Die Suchfunktion dürfte da einiges zu Tage fördern
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet