Frage zu § 138 Abs. 2 BGB (Thema Bitcoin, Grafikkarten)

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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NvidiaFan
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Frage zu § 138 Abs. 2 BGB (Thema Bitcoin, Grafikkarten)

Beitrag von NvidiaFan »

Zur Zeit kosten Grafikkarten von AMD & Nvidia (im folgenden kürze ich die beiden Firmen mit A&N ab) sehr viel mehr als noch vor 6-12 Monaten. Zur Zeit wollen nicht nur viele gamer (PC Spieler) sondern auch "Bitcoin-Miner" viele Grafikkarten kaufen (und Astronomiker benötigen diese zur Zeit auch, für Erkundung des Weltalls! Siehe allg. Internet Nachrichten).

Hier Frage ich mich ob es Strafbar ist, wenn ohne erkennbaren/angegebenen Grund (ein nachvollziehbarer Grund) die Preise für einen Artikel massiv angehoben wurden/ob A&N ihre Marktposition ausnutzen.

Soweit ich weiß begründen A&N die Preissteigerung damit, dass sie die Preise für alle aktuellen Grafikkarten "wegen dem beliebten Bitcoin-Mining" anheben MUSSTEN/MÜSSEN...

Aber wie erklären A&N denn nun den Anstieg der Preise für alle ihre Artikel? "weil diese gefragt sind" ?

Wenn ich es richtig verstanden habe, werden jetzt laut A&N um ein vielfaches mehr Grafikkarten verkauft, manche Personen kaufen angeblich gleich 10 oder mehr Grafikkarten (bessere Bitcoin-mining ausschöpfung)... Aber das darf man doch nicht einfach ausnutzen und die Preise um ca. 40% erhöhen? Ist dies nicht ein fall der Wucher? (vor 1 Jahr zahlte man 260 € für eine GTX 1060 6GB Grafikkarte, nun kostet dieselbe teilweise schon über 350 €!)

Ich jedenfalls beurteile die momentane Situation als "Leistung und Gegenleistung stehen in einem „auffälligen Missverhältnis“ zueinander" (§ 138 Abs. 2 BGB )

Zur Info: Aktuell verkauft Nvidia alle seine Grafikkarten über viele Firmen, die die Grafikkarten modifizieren (technisch, Leistung anheben) und nicht selbst über die Nvidia website.

Daher ist folgende Ausrede von Nvidia "Die Firmen, die unsere Grafikkarten an den Endkunden verkaufen, bestimmen die Preise, nicht wir (Nvidia)" ungültig, da Nvidia die Karten selbst über die eigene Website verkaufen könnte.


Ich bin dankbar für eure Einschätzung der Lage und würde gerne von euch wissen, wie ihr die Chancen seht, dass ggf. eine Klage (z.B. von einer deutschen Verbraucherzentrale oder von einem deutschen Anwalt) gegen Nvidia/AMD vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich sein könnte! :) (Grafikkarten-Preise müssen wieder sinken! Und nein, soweit ich weiß sind die Produktionskosten von Grafikkarten letztes Jahr nicht oder nur minimal gestiegen...)

https://de.wikipedia.org/wiki/Wucher#Zivilrecht

Gruß, NvidiaFan
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Tibor
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Re: Frage zu § 138 Abs. 2 BGB (Thema Bitcoin, Grafikkarten)

Beitrag von Tibor »

Schau dir mal das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen an.
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NvidiaFan
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Frage zu § 138 Abs. 2 BGB (Thema Bitcoin, Grafikkarten)

Beitrag von NvidiaFan »

meinst du nicht "für" statt "gegen" wettbewerbsbeschr. ? Bild

Und ich sehe grad, die Wörter "Kollusion (Ökonomie)" und "Unternehmenskonzentration" lese ich jetzt grade auch zum ersten mal...

Und an ein Kartell hatte ich auch schon gedacht (zwischen Nvidia und AMD, da es nur die 2 Firmen gibt)

Danke für's zulassen des threads btw Bild


Wow, wusste auch nicht, dass die (Nvidia) 3 Standorte hier haben:

[MODEDIT: Persönliche Daten tun hier nichts zur Sache!]
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Ara
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Re: Frage zu § 138 Abs. 2 BGB (Thema Bitcoin, Grafikkarten)

Beitrag von Ara »

Hä? Die UVPs haben sich nicht verändert... Auch die Händlereinkaufspreise nicht?

Die GPUs kosten bei Nvidia und AMD noch immer soviel wie zur Einführung. Die sind aber so schnell ausverkauft, dass die wenigen auf dem Markt verfügbaren Karten halt teuer gehandelt wersen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Frage zu § 138 Abs. 2 BGB (Thema Bitcoin, Grafikkarten)

Beitrag von erudite »

Ara hat geschrieben:Die sind aber so schnell ausverkauft, dass die wenigen auf dem Markt verfügbaren Karten halt teuer gehandelt wersen.
Seh ich genauso. Die Händler die online diese GPUs verkaufen sind meist eigenständige Unternehmer. Die Hersteller haben damit schon nichts mehr zu tun.
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Survivor
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Re: Frage zu § 138 Abs. 2 BGB (Thema Bitcoin, Grafikkarten)

Beitrag von Survivor »

Richtig. Im Moment hast Du bei allem was irgendwie mit Bitcoin/Cryptos zu tun hat massive Preissteigerungen (siehe etwa auch die Hardwarewallets) aufgrund der hohen Nachfrage. Diese Preissteigerungen dürften aber eher den Zwischen- und Endverkäufern zuzurechnen sein.
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
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Re: Frage zu § 138 Abs. 2 BGB (Thema Bitcoin, Grafikkarten)

Beitrag von Schnitte »

Angebot und Nachfrage. Die Nachfrage steigt, und der Anbieter erkennt, dass er seine Produkte auch bei erhöhtem Preis loswird. Kann man in jedem VWL-Einsteigerlehrbuch nachlesen. Es mag da eine kartellrechtliche Komponente geben, wenn Preisabsprachen zwischen Anbietern vorgenommen werden oder eine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt wird, aber dafür reichen die Preisfluktuationen nicht aus, die kommen in der Marktwirtschaft halt nunmal vor.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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