Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähnen?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Ant-Man
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5106
Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32

Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähnen?

Beitrag von Ant-Man »

Ich möchte in einer Fußnote die Kommentierung aus einem mehrbändigen Kommentar zitieren. Nun sind aber die Gesamtherausgeber (A/B/C) und die Herausgeber des konkreten Bandes (A/E) nicht identisch. Nennt man in so einem Fall die Gesamtherausgeber oder die Herausgeber des konkreten Bandes?
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn

Beitrag von batman »

Hat denn der Kommentar keinen sonstigen etablierten Namen?
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn

Beitrag von Tibor »

In Fn. gehört das nicht rein, sondern ins Lit.Verz.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
erudite
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 62
Registriert: Donnerstag 13. Oktober 2016, 16:43
Ausbildungslevel: RRef

Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn

Beitrag von erudite »

In die Fußnote gehört nur der Autor in Kommentar zu § und Rn.

Ins Litverzeichnis kommen eigentlich nur die Gesamtherausgeber (so von meinem Professor gelehrt). Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, wird dir bestimmt niemand einen Abzug geben, wenn du im Litverzeichnis unter Angabe des Bandes auch die Herausgeber des Bandes nennst.
Fortschritt; nicht Perfektion
Ant-Man
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5106
Registriert: Donnerstag 19. Juni 2008, 02:32

Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn

Beitrag von Ant-Man »

Es geht hier nicht um eine Hausarbeit oä, sondern um Formatierungsvorgaben seitens einer Zeitschrift. Konkret geht es um folgenden Kommentar:

http://www.beck-shop.de/Dauner-Lieb-Hei ... t=13345866

Beim ersten Zitieren sollen die Herausgeber genannt werden. Die Kurzbezeichnung des Kommentars (laut Zitiervorschlag im Band: NK-Bearbeiter, § Rn.) soll erst beim zweiten zitieren des Kommentars genannt werden. Im Zweifel werde ich die Kurzbezeichnung schon in der ersten Fn. einbauen. Ich dachte nur, dass es vielleicht eine allgemeine Regel für solche Fälle gibt.
Benutzeravatar
JulezLaw
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1697
Registriert: Freitag 1. Januar 2016, 16:47
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn

Beitrag von JulezLaw »

Naja, es kommt (zumindest im Strafrecht) schon vor, und wenn man dann zitiert Autor, in: Hrsg/Hrsg./Hrsg., Kommentar zum Weinrecht, § x usw., braucht man das schon.
Ich würde vermutlich sicherheitshalber alle in der Fn. erwähnen, damit klar ist, welchem Kommentar das zugehörig ist. Geht aber sicherlich eleganter.
The way I see it, every life is a pile of good things and bad things. The good things don’t always soften the bad things, but vice versa, the bad things don’t always spoil the good things and make them unimportant.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn

Beitrag von Tibor »

Dann würde ich wohl schreiben:

Autor in: NomosKommentar BGB (NK), Hrsg. Dauner-Lieb/Heidel/Ring, § ...
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Antworten