Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähnen?
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Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähnen?
Ich möchte in einer Fußnote die Kommentierung aus einem mehrbändigen Kommentar zitieren. Nun sind aber die Gesamtherausgeber (A/B/C) und die Herausgeber des konkreten Bandes (A/E) nicht identisch. Nennt man in so einem Fall die Gesamtherausgeber oder die Herausgeber des konkreten Bandes?
- batman
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Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn
Hat denn der Kommentar keinen sonstigen etablierten Namen?
- Tibor
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Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn
In Fn. gehört das nicht rein, sondern ins Lit.Verz.
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Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn
In die Fußnote gehört nur der Autor in Kommentar zu § und Rn.
Ins Litverzeichnis kommen eigentlich nur die Gesamtherausgeber (so von meinem Professor gelehrt). Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, wird dir bestimmt niemand einen Abzug geben, wenn du im Litverzeichnis unter Angabe des Bandes auch die Herausgeber des Bandes nennst.
Ins Litverzeichnis kommen eigentlich nur die Gesamtherausgeber (so von meinem Professor gelehrt). Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, wird dir bestimmt niemand einen Abzug geben, wenn du im Litverzeichnis unter Angabe des Bandes auch die Herausgeber des Bandes nennst.
Fortschritt; nicht Perfektion
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Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn
Es geht hier nicht um eine Hausarbeit oä, sondern um Formatierungsvorgaben seitens einer Zeitschrift. Konkret geht es um folgenden Kommentar:
http://www.beck-shop.de/Dauner-Lieb-Hei ... t=13345866
Beim ersten Zitieren sollen die Herausgeber genannt werden. Die Kurzbezeichnung des Kommentars (laut Zitiervorschlag im Band: NK-Bearbeiter, § Rn.) soll erst beim zweiten zitieren des Kommentars genannt werden. Im Zweifel werde ich die Kurzbezeichnung schon in der ersten Fn. einbauen. Ich dachte nur, dass es vielleicht eine allgemeine Regel für solche Fälle gibt.
http://www.beck-shop.de/Dauner-Lieb-Hei ... t=13345866
Beim ersten Zitieren sollen die Herausgeber genannt werden. Die Kurzbezeichnung des Kommentars (laut Zitiervorschlag im Band: NK-Bearbeiter, § Rn.) soll erst beim zweiten zitieren des Kommentars genannt werden. Im Zweifel werde ich die Kurzbezeichnung schon in der ersten Fn. einbauen. Ich dachte nur, dass es vielleicht eine allgemeine Regel für solche Fälle gibt.
- JulezLaw
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Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn
Naja, es kommt (zumindest im Strafrecht) schon vor, und wenn man dann zitiert Autor, in: Hrsg/Hrsg./Hrsg., Kommentar zum Weinrecht, § x usw., braucht man das schon.
Ich würde vermutlich sicherheitshalber alle in der Fn. erwähnen, damit klar ist, welchem Kommentar das zugehörig ist. Geht aber sicherlich eleganter.
Ich würde vermutlich sicherheitshalber alle in der Fn. erwähnen, damit klar ist, welchem Kommentar das zugehörig ist. Geht aber sicherlich eleganter.
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- Tibor
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Re: Gesamtherausgeber o. Herausgeber der Bände in Fn. erwähn
Dann würde ich wohl schreiben:
Autor in: NomosKommentar BGB (NK), Hrsg. Dauner-Lieb/Heidel/Ring, § ...
Autor in: NomosKommentar BGB (NK), Hrsg. Dauner-Lieb/Heidel/Ring, § ...
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