Hallo!
Wie ist der Rechtsweg für einen Nichtjuristen beim vorliegenden Fall:
Person B schuldet Person A einen Betrag. Person A war so gerade noch so schlau, sich einen handschriftlichen Beleg des Geldverleihs zu schreiben.
Dies war auch nötig, denn Person B hat (obwohl vereinbart) noch nicht zurückbezahlt. Person A hat außer dem Namen nichts weiter - keine Adresse - möchte aber nicht (mit einer Klage) "in die Vollen" gehen, sondern durch einen Mahnantrag auf Person B einwirken.
Ein erfolgreicher Mahnantrag setzt aber eine Adresse des Beschuldigten vorraus.
Wenn man von einem Rechtsweg einer Adresseauskunft/ermittlung sprechen kann, wie ist hier die Vorgehensweise für Person A?
Anmerkung:
In einem Anderen Fall hat Person A die Erfahrung eine Adresse eines Beschuldigten (für einen Mahnantrag) durch simple Anfrage von/bei Staatswanwaltschaft erhalten.
Der oberen "Fall" ist aber ja noch nicht "aktenkundig", d.h. noch nicht ein juristischer Streit, da Person A vorerst ohne Anwalt(skosten) auskommen will.
Rechtsweg Adressauskunft/ermittlung für Mahnantrag
Moderator: Verwaltung
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- Ara
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Re: Rechtsweg Adressauskunft/ermittlung für Mahnantrag
Glaubt ihr eigentlich es ist keine Rechtsberatung wenn man "ich" gegen "Person A" austauscht?
Ansonsten stell doch einfach die Frage: "Wo kann man Adressauskünfte erhalten?"... Das kannste auch in Google eingeben.
Es gibt Dinger die heißen Einwohnermeldeämter... Da erfährt man Adressen.
Ansonsten stell doch einfach die Frage: "Wo kann man Adressauskünfte erhalten?"... Das kannste auch in Google eingeben.
Es gibt Dinger die heißen Einwohnermeldeämter... Da erfährt man Adressen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Rechtsweg Adressauskunft/ermittlung für Mahnantrag
Googles Auskünfte, bzw. die Rechercheergebenisse waren unzureichend, deswegen habe ich mir hier die Mühe gemacht.Ara hat geschrieben:Glaubt ihr eigentlich es ist keine Rechtsberatung wenn man "ich" gegen "Person A" austauscht?
Ansonsten stell doch einfach die Frage: "Wo kann man Adressauskünfte erhalten?"... Das kannste auch in Google eingeben.
Es gibt Dinger die heißen Einwohnermeldeämter... Da erfährt man Adressen.
Entschuldigung, wenn diese formulierte Anfrage eine Rechtsberatung nach sich zieht.
Dann kann ja hier geschlossen werden....
- Tibor
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Re: Rechtsweg Adressauskunft/ermittlung für Mahnantrag
Keine Rechtsberatung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."