Kreditsicherungsrecht und der Betreuung

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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TonTi
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Kreditsicherungsrecht und der Betreuung

Beitrag von TonTi »

Hey Leute,

ich beiße mir momentan an folgender Fragestellung die Zähne aus.
Ein Darlehen iHv 1.000.000 Euro braucht eine Ein-Mann-GmbH mit Stammkapital iHv. 150.000 DM. Die Bank ist bereit ein Darlehen zu bewilligen, wenn sie Sicherheiten erlangt. Der Geschäftsführer der GmbH ist bereit ein Grundstück der GmbH und auch sein eigenes zur Verfügung zu stellen. Die Bank verlangt aber zumindest noch zwei weitere Grundstücke als Sicherheit. Der Geschäftsführer überredet also seine beiden Brüder, auch dessen Grundstücke zur Verfügung zu stellen. Der eine Bruder ist erst 18, der andere 20 aber aufgrund einer Krankheit ist ein Betreuer bestellt.
Die GmbH (vertreten durch den Geschäftsführer und dessen Brüder und den Betreuer) einigt sich mit der Bank auf eine Gesamtbuchhypothek iHv. 1.000.000 Euro. Die Hypotek wird eingetragen. Weiterhin verbürgt sich der Geschäftsführer auch noch IHv 200.000 Euro.
Der Sicherungsfall tritt ein.
Die Ansprüche der Bank:
A. §488 I S.2 gegen die GmbH (+)
B. §765 I BGB gegen den Geschäftsführer -> nicht durchsetzbar, da Einrede der Vorausklage möglich §771 S.1 BGB
C. Anspruch gegen die GmbH auf Duldung der Zwangsvollstreckung gem. §1147
Hier wäre jetzt meine Frage: Darf der Betreuer überhaupt ohne Genehmigung des Gerichts eine Hypothek bestellen, §1821 I Nr.2 BGB? Und falls nein wie wirkt sich dies aus?
Warum dürfen die anderen auch die GmbH vertreten? Ich dachte der Geschäftsführer wäre der Vertreter der GmbH nach §6 I GmbHG.

Ich stehe etwas auf dem Schlauch ](*,) . Ich hoffe Ihr könnt mir meine Fragen beantworten.
Lg TonTi
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JulezLaw
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Re: Kreditsicherungsrecht und der Betreuung

Beitrag von JulezLaw »

Schnarch. Gebt euch wenigstens mehr Mühe, damit das Finden der zugehörigen Hausarbeit nicht so schwer ist. (Verwaister Link https://www.wsr.uni-kiel.de/de/bhw/arbeitsmaterialien/gruebung-2018/hausarbeit automatisch entfernt) ::roll:
Zuletzt geändert von JulezLaw am Dienstag 6. März 2018, 17:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Tibor
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Re: Kreditsicherungsrecht und der Betreuung

Beitrag von Tibor »

Keine Hausarbeitenbesprechung. Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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