Verletzung des APR oder Besitzstörung ? HILFE!

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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LanaRe
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Verletzung des APR oder Besitzstörung ? HILFE!

Beitrag von LanaRe »

Liebe Forenmitglieder,

Dies ist mein erster Beitrag, erst einmal ein fröhliches Hallo! an euch :-)
Ich hoffe ihr könnt mir bei einem meiner zahlreichen (mehr oder weniger juristischen ) Probleme helfen und ich hoffe, dass die Lösung des Problems nicht total naheliegend ist und ich mich nur dumm anstelle. Bin im 3. Semester btw.
Folgender Fall :
"Da der B dem A als „Öko-Fritze“ ohnehin nicht ganz geheuer ist, hat er zur besseren Kontrolle dessen, was sich auf
dem Grundstück von B abspielt, auf seinem Grundstück eine Videokamera installiert, die auf den Garten des B
gerichtet ist und in der Zeit von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr ohne Pausen Aufnahmen macht, die dann von A am
darauffolgenden Tag wieder gelöscht werden. Es gehe ihm, A, keineswegs um die Kontrolle des Nachbarn B,
sondern er möchte früh Kenntnis darüber haben, wenn sich auf dem „wilden“ Grundstück des B etwas ereignet, was
Folgen für seinen Garten haben könnte."

Nun hänge ich zwischen §1004 i.V.m. 823 I BGB aufgrund Verletzung des APR oder §862 Anspruch wegen Besitzstörung aufgrund von verbotener Eigenmacht gem.858 I BGB. Ich dachte eigentlich das ersteres das Richtige ist aber bei erneutem Lesen des Sachverhalts las ich, dass es dem A ja nur um das Grundstück des B geht. Jedoch weiß ich nicht bzw. bin ich mir nicht sicher ob das ohnehin unrelevant ist, was der A denn eigentlich will. Ich hatte jetzt eigentlich vor den §862 BGB zu prüfen und zu verneinen, weil A den Besitz des B ja nicht unmittelbar durch Betreten o.Ä. gestört hat und dann zu §1004 weiterzugehen, da §1004 ja subsidiär ist (oder ?).

Ich hoffe, dass irgendjemand sich kurz die Zeit nimmt mir zu antworten. Vielen Dank !
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Tibor
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Re: Verletzung des APR oder Besitzstörung ? HILFE!

Beitrag von Tibor »

Liebe Neuuser,

macht euch doch wenigstens die Mühe die Forenregeln zu lesen, bevor ihr sie akzeptiert. Zudem steht auch oben groß und in roter Schrift:

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Es gibt hier keine Rechtsberatung und keine Hausarbeiten-Besprechungen!!


Die Hausarbeit sollte nach der Ordnung der Universität zu Köln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Arbeit und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten selbst geschrieben werden.

http://www.euwir.jura.uni-koeln.de/site ... 017_18.pdf


Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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