Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
Moderator: Verwaltung
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Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
Hallo,
sehr dankbar wäre ich für Eure Meinungm zu folgendem, mal angenommenen Sachverhalt:
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es: „Wird für die versicherte Person bei einem weiteren Versicherer eine Krankheitskostenversicherung abgeschlossen, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten.“
Bezieht sich dieses „Wird für ...“ nur auf die Zukunft? Oder müssen auch bereits laufende Verträge angegeben werden? – auch wenn im Versicherungsantrag nicht danach gefragt wird?
sehr dankbar wäre ich für Eure Meinungm zu folgendem, mal angenommenen Sachverhalt:
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen heißt es: „Wird für die versicherte Person bei einem weiteren Versicherer eine Krankheitskostenversicherung abgeschlossen, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Versicherer von der anderen Versicherung unverzüglich zu unterrichten.“
Bezieht sich dieses „Wird für ...“ nur auf die Zukunft? Oder müssen auch bereits laufende Verträge angegeben werden? – auch wenn im Versicherungsantrag nicht danach gefragt wird?
- Schnitte
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Re: Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
Kündigung der Krankenversicherung wegen Mehrfachversicherung eingehandelt?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
Nein, die Frage bezieht sich tatsächlich darauf, ob der sinngemäß zitierte Passus "Wird bei einem anderen Versicherer ..." ein lediglich ein zukünftiges Ereignis meint.Schnitte hat geschrieben:Kündigung der Krankenversicherung wegen Mehrfachversicherung eingehandelt?
- Schnitte
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Re: Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
Da wir hier über einen einfach mal so angenommenen Fall reden, würde ich einfach mal so annehmen, dass die AGB der Versicherung das entweder an dieser Stelle klarer regeln, oder an anderer Stelle der Fall der bereits bestehenden anderweitigen Versicherung mit abgedeckt und geregelt ist. Wir werden ja nunmal nicht die Existenz von missverständlichen oder mehrdeutigen AGB annehmen, oder
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- scndbesthand
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Re: Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
Die Bedingungen beziehen sich - so verstehe ich sie jedenfalls - nur auf die nach Antragstellung geschlossenen Versicherungen. Normalerweise wird in den Anträgen nach bereits bestehenden Versicherungen gefragt, so dass bei Falschbeantwortungen die Mechanismen von §§ 19 ff VVG greifen.
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Re: Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
Ich hab so ne Krankenhauszusatzversicherung (Einzelzimmer, kein Chefarzt) bei einem anderen Versicherer. Hätte ich das etwa meiner gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen müssen? Im Antrag der Zusatzversicherung wurde gefragt, bei welcher Kasse ich versichert bin. Ich denke, dass dann damit gut ist, oder? Ich wurde auch nicht darauf hingewiesen, dass ich das zu melden habe.
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- scndbesthand
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Re: Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
Für die gesetzliche KV musst Du einen Sozialrechtler fragen .
Es geht ja eher um die Fälle, in denen die Gefahr besteht, dass die Behandlungskosten bei zwei privaten Versicherern doppelt abgerechnet werden könnten.
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Es geht ja eher um die Fälle, in denen die Gefahr besteht, dass die Behandlungskosten bei zwei privaten Versicherern doppelt abgerechnet werden könnten.
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Re: Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
Stimmt. In meinem Fall ist es wahrscheinlich Wurst. Die gesetzliche interessiert es ja auch nicht, wenn ich das Einzelzimmer selbst bezahlen sollte.
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Re: Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
Nein. Das ist ja eine Versicherung für zusätzliche Leistungen.Tobias__21 hat geschrieben:Ich hab so ne Krankenhauszusatzversicherung (Einzelzimmer, kein Chefarzt) bei einem anderen Versicherer. Hätte ich das etwa meiner gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen müssen?
Die Offenbarungsobliegenheit hat den Zweck, Doppelversicherungen zu vermeiden - d.h. den Abschluss von zwei privaten Krankenversicherungen, die nichts voneinander wissen und daher beide die Krankheitskosten in voller Höhe erstatten, mit der Folge, dass der Versicherte einen Reingewinn in Höhe der von ihm vorgelegten Krankheitskosten macht.
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Re: Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
hmmmm, Reingewinn. Das bringt mich auf Ideen
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Re: Mehrfachversicherung in jedem Fall anzeigepflichtig?
Ja, das bringt so manchen auf Ideen - zum Beispiel Beamte, die ihre Arztrechnungen aus dem Ausland sowohl bei der Beihilfe als auch bei einer Auslandskrankenversicherung einreichen und so immerhin 150-175% erstattet bekommen. Rückblickend lohnt sich das dann oft aber unter dem Strich nicht mehr.Tobias__21 hat geschrieben:hmmmm, Reingewinn. Das bringt mich auf Ideen