Vertrag abgeschlossen oder nicht?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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thomas-w
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Vertrag abgeschlossen oder nicht?

Beitrag von thomas-w »

Hallo,

mich interessiert folgende allgemeine Fragestellung:

Eine nur beschränkt deutsch sprechende Person nimmt in einem Fitness-Studio ein Probetraining in Anspruch und bekommt danach einen Antrag zur Mitgliedschaft vorgelegt. Bei der Besprechung wird ein wöchentlicher Preis im Antrag notiert, die ausländische Person versteht den Preis als Monatspreis, desweiteren wird vom Trainer die Laufzeit auf 52 Wochen festgelegt, der Antragsteller geht von 6 Monaten aus.
Die Mitgliedschaft kann nur per Lastschrifteinzug gezahlt werden, auf dem Antrag ist dazu die Bankverbindung anzugeben. Der Antragsteller hat noch kein Bankkonto und möchte sich deshalb und bzgl. der Beitragshöhe mit seiner Partnerin (deutsche Person) abstimmen. Der Trainer stimmt dem zu, es kann dann ein Bankeinzugsformular für eine abweichende Person erstellt werden, welches dem Antragsteller aber noch nicht mitgegeben wird. Der Antrag auf Mitgliedschaft wird vom Antragsteller bereits unterschrieben. In seinem Herkunftsland würde aus dem Antrag wegen fehlender Bankverbindung kein rechtskräftiger Vertrag.

Auf Grund der hohen monatlichen Kosten entschließt sich der Antragsteller den Vertrag nicht abzuschließen. Das Fitness-Studio hat den Antrag aber bereits als Vertrag umgesetzt und besteht auf Einhaltung des Vertrages, da ja bereits eine Unterschrift vorliegt. Vom Verantwortlichen im Unternehmen wird mitgeteilt, dass sich der Antragsteller nur noch bzgl. der fehlenden Bankverbindung mit seiner Partnerin abstimmen wollte.

Auf dem Antragsformular ist kein Verweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen und auch kein Hinweis auf Datenschutz/-verarbeitung.

Ist hier ein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen? Wegen der bereits getätigten Unterschrift würde ich einen Vertrag vermuten (unabhängig von den Deutschkenntnissen des Antragstellers).
Aber da die Beiträge nur per Lastschrifteinzug gezahlt werden können, keine Bankverbindung im Antrag notiert wurde und sich der Antragsteller wegen der Bankverbindung noch abstimmen wollte, hätte das Unternehmen den unvollständigen Antrag doch nicht einfach in einen Vertrag umsetzen dürfen, oder? Kann das Unternehmen die nachträgliche Mitteilung der Bankverbindung verlangen? Wenn das Unternehmen einen Antrag ohne Bankverbindung als Vertrag akzeptiert, könnte es doch auch das Problem des Unternehmens sein, oder?

Spielen der fehlende Verweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen bzw. Datenverarbeitung eine Rolle?

Für Antworten und Meinungen bedanke ich mich im Voraus.

Gruß,
Thomas
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Tibor
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Re: Vertrag abgeschlossen oder nicht?

Beitrag von Tibor »

Keine Rechtsberatung.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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