AGB-Recht bei Internetauktionen; Verwenderbegriff

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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dermor100
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AGB-Recht bei Internetauktionen; Verwenderbegriff

Beitrag von dermor100 »

Hallo,
ich arbeite in letzter Zeit schon länger an meiner Zivilrechtshausarbeit und komme einfach nicht weiter, weil ich nicht verstehe wie ich den Aufbau gestalten soll.
Und zwar ist der relevante Teil so; A will bei der S-GmBH einen Anzug kaufen, der zur Auktion freigegeben wurde. Die Internetseite M, auf der sich alle Auktionen befinden, hat AGB's erstellt [ich kopiere sie der Sicherheit halber mal hier rein]:

§ 1 Stellt ein Verkäufer mittels der M-Dienste einen Artikel im Auktionsformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot
zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Startpreis und eine Frist, binnen derer
das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer).
§ 2 Bei Auktionen nimmt der Käufer das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Die Annahme erfolgt unter der
aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer nach Ablauf der Angebotsdauer Höchstbietender ist. Ein Gebot erlischt,
wenn ein anderer Käufer während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
§ 3 Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden
ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden
Gebote zu streichen. Eine Berechtigung ist gegeben, wenn der Artikel ohne Verschulden des Verkäufers verloren
geht oder beschädigt wird, wenn der Verkäufer bei der Eingabe der Auktion einen Fehler gemacht hat oder wenn die
Auktion noch länger als 12 Stunden läuft und noch kein Gebot abgegeben wurde.

A hat für den Anzug ein Angebot von 5€ gemacht und war Höchstbietender.
Die S-GmBH hat kurz vor Auktionsschluss das Angebot von der Seite genommen, weil der Preis dafür zu niedrig war. A hat die 5€ an die S-GmBH überwiesen und gefordert, dass der Anzug geliefert werden sollte, wovon keine Nachricht kam und auch die 5€ nicht zurückgeschickt wurden. Nach 2 Wochen wurde ein anderer Anzug im Wert von 300€ gekauft.
Die Frage ist, ob die Mehrwertkosten iHv 300€ ersetzt werden können.

Das Problem kann ich eigentlich ganz gut lösen, aber ich verstehe den Aufbau nicht ganz. Zuerst muss man ja die Zulässigkeit der AGB überprüfen. Normalerweise auch kein Problem, nur ergibt sich das Problem, dass die AGB weder von A, noch der S-GmBH gestellt wurden, was also nicht dem Verwenderbegriff nach §305 I 1 BGB entspricht. Die Rechtsprechung geht dann davon aus, dass der Plattformbetreiber, also M, den Vertragspartnern keine Vertragsinhalte vorgeben darf, die sie nicht selbst untereinander durch AGB hätten festlegen können. Das ist ja auch gut verständlich.
Jetzt verstehe ich nur nicht, wie ich das in die Hausarbeit einbeziehen soll. Bei dem TBM "Verwender" kommt würde man dann ja nämlich rausfliegen, weil keine der beiden Verwender ist, und wenn die AGB dann nicht wirksam sind, wie soll dann ein gültiger Kaufvertrag (oder Fernabsatzvertrag) geschlossen werden?

Könnte mir da jemand weiterhelfen? Es würde mich sehr freuen.
LG
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Tibor
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Re: AGB-Recht bei Internetauktionen; Verwenderbegriff

Beitrag von Tibor »

dermor100 hat geschrieben:Hallo,
ich arbeite in letzter Zeit schon länger an meiner Zivilrechtshausarbeit und komme einfach nicht weiter, weil ich nicht verstehe ...

Könnte mir da jemand weiterhelfen? Es würde mich sehr freuen.
LG
Nein, weil du die hiesigen Forenregeln (AGB) auch nicht gelesen hast. Dort steht: „Keine Hausarbeitenbesprechung“.

Geschlossen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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