Handeln unter fremden Namen

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
fragerjura
Newbie
Newbie
Beiträge: 1
Registriert: Dienstag 20. März 2018, 14:33
Ausbildungslevel: Student (Sonstiges)

Handeln unter fremden Namen

Beitrag von fragerjura »

Folgender Sachverhalt:
A ist beschränkt geschäftsfähig und beobachtet B heimlich dabei wie er seine Mitgliedsdaten bei einem Onlinevesandhandel eingibt.
A bestellt nun unter dem Namen des B ein Handy über das Online-Portal.
Meine Frage ist nun, ob das Online Portal Geld von A oder B verlangen kann bzw ob ein Herausgabeanspruch besteht. :-k
Meiner Meinung nach ist B das Verhalten des A nicht zurechenbar und es besteht auch keine Vollmacht die darauf schließen lässt.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Handeln unter fremden Namen

Beitrag von Schnitte »

"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Handeln unter fremden Namen

Beitrag von Schnitte »

Bzw., um ein bisschen mehr added value zu liefern:
fragerjura hat geschrieben: Meiner Meinung nach ist B das Verhalten des A nicht zurechenbar und es besteht auch keine Vollmacht die darauf schließen lässt.
Welche Arten von Vollmacht/Vertretungsmacht kennst du denn so? Und welche Arten davon könnten in deinem Hausarbeitenfall eine Rolle spielen?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Antworten