Haftung des Tierhalters: Tierarzt und Nutztier

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Stachelus Kaktus
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Registriert: Samstag 24. März 2018, 00:08

Haftung des Tierhalters: Tierarzt und Nutztier

Beitrag von Stachelus Kaktus »

Hallo allerseits, ich habe eine Frage:

Es geht um die Haftung des Tierhalters gem. §833 BGB:
Nach S.2 ist hier ja eine Ersatzpflicht zu verneinen, wenn das betreffende Tier ein Nutztier ist UND ein Verschulden oder eine Ursächlichkeit des jew. Tierhalters ausgeschlossen werden kann.
Bei einem Nutztier ist laut Palandt grds. auf die allg. Zweckbestimmung abzustellen, nicht auf die augenblickliche Verwendung.
Gelten diese Ausnahmen so ohne Weiteres auch, wenn ein Tierarzt während einer Behandlung eines entsprechenden Nutztieres durch dieses einen Schaden erleidet? (...und gleichzeitig keine Sorgfaltspflichtwidrigkeiten durch den bei einer solchen Behandlung ja auch nicht anwesenden Tierhalters vorliegen.)
In Fällen, in welchen Tierärzte durch ein zu behandelndes Luxustier einen Schaden erlitten haben, wurde durch die Rechtsprechung in mehreren Fällen ein Anspruch auf Schadensersatz aus §833 BGB bejaht. (So z.B. BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08 und OLG Celle, 11.06.2012 - 20 U 38/11)
Der Tierarzt handele hier im Rahmen der Erfüllung des abgeschlossenen Behandlungsvertrags und habe daher nicht die besondere Tiergefahr zu übernehmen.

Ist also die Differenzierung von Luxustier und Nutztier nun auch während einer solchen tierärztlichen Behandlung vorzunehmen? Und wenn ja: Aus was für Gründen?

Vielen Dank im Voraus!
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