Prozess- und Verzugszinsen
Moderator: Verwaltung
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Prozess- und Verzugszinsen
Hallo,
mir ist nicht ganz klar, wie man Verzugszinsen bei einer Klage beantragt.
Normalerweise:
Beantrage ich den Beklagten zu verurteilen an den Kläger 1000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Wenn der Beklagte jetzt schon vor Klageerhebung in Verzug ist, wie mache ich das?
einfach den obigen Satz und dort noch "nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem xx.xx.xxxx mit rein? Aber Rechtshänigkeit gehen die Verzugszinsen ja in den Prozesszinsen auf, oder?
mir ist nicht ganz klar, wie man Verzugszinsen bei einer Klage beantragt.
Normalerweise:
Beantrage ich den Beklagten zu verurteilen an den Kläger 1000 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Wenn der Beklagte jetzt schon vor Klageerhebung in Verzug ist, wie mache ich das?
einfach den obigen Satz und dort noch "nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem xx.xx.xxxx mit rein? Aber Rechtshänigkeit gehen die Verzugszinsen ja in den Prozesszinsen auf, oder?
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
- Muirne
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Re: Prozess- und Verzugszinsen
Einfach statt seit Rechtshängigkeit das frühere Datum nehmen.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Prozess- und Verzugszinsen
Mehr nicht im Antrag? In der Begründung dann halt noch ggf. was zum Verzug.
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- Tibor
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Re: Prozess- und Verzugszinsen
Ja, im Tenor wird ja auch nicht die Begründung für die Zinsen geliefert, also gehört es auch nicht in den Antrag, sondern nur in die Begründung.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Prozess- und Verzugszinsen
Danke Euch. Und wenn die Verzugszinsen höher sind als die üblichen 5 Prozentpunkte? Dann nehm ich einfach die höheren, oder? Ich muss da nix mehr auftrennen ab Zeitpunkt der Rechtshängigkeit, dass es da dann nur 5 Prozentpunkte gibt, oder?
Was ist in dem Fall:
Beklagter ist in Verzug. Es sind höhere Verzugszinsen im Vertrag vereinbart. Nehmen wir 6%. Der Verzug endet vor Klagezustellung. Also schuldet er bis Rechtshängigkeit 6%, ab Rechtshängigkeit 5%. Kann ich dann schreiben:
Den Beklagten zu verurteilen an den Kläger 1000 € nebst 6 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit xx.xx.xxx bis zum xx.xx.xxxx und 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinsatz seit Rechtshänigkeit zu zahlen.
Das hört sich komisch an. Geht das auch schöner?
Was ist in dem Fall:
Beklagter ist in Verzug. Es sind höhere Verzugszinsen im Vertrag vereinbart. Nehmen wir 6%. Der Verzug endet vor Klagezustellung. Also schuldet er bis Rechtshängigkeit 6%, ab Rechtshängigkeit 5%. Kann ich dann schreiben:
Den Beklagten zu verurteilen an den Kläger 1000 € nebst 6 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit xx.xx.xxx bis zum xx.xx.xxxx und 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinsatz seit Rechtshänigkeit zu zahlen.
Das hört sich komisch an. Geht das auch schöner?
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- Muirne
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Re: Prozess- und Verzugszinsen
Genau, dann einfach die höheren.
Besonders viel schöner wird das nicht gehen (ich würde "für den Zeitraum vom ... bis..." schreiben, aber das ist ja Geschmackssache), aber das kommt ja auch wirklich nicht dauernd vor.
Besonders viel schöner wird das nicht gehen (ich würde "für den Zeitraum vom ... bis..." schreiben, aber das ist ja Geschmackssache), aber das kommt ja auch wirklich nicht dauernd vor.
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Re: Prozess- und Verzugszinsen
Wieso soll die Rechtshängigkeit was am Verzug ändern?
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Re: Prozess- und Verzugszinsen
Soll sie nicht. Ich war mir nicht sicher, ob es mit Rechtshängigkeit immer nur die 5 Prozentpunkte gibt. Ich weiss, ist unlogischmarkus87 hat geschrieben:Wieso soll die Rechtshängigkeit was am Verzug ändern?
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Danke @Muirne
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Re: Prozess- und Verzugszinsen
es gibt auch die nicht unbeachtliche auffassung, dass die prozesszinsen neben den verzugszinsen geltend gemacht werden koennen (so pippen, njw 2010, 887)
der 1983 geborene klaeger studiert seit dem wintersemester 2003/2004 biologie (diplom) an der beklagten (vg goettingen, urteil vom 2.3.2010 - 4 a 39/07)