Hallo liebes Forum,
mir ist klar, dass Dritte keinen Anspruch auf Primär- jedoch aber auf Sekundärleistungen haben können, sofern man einen Vertrag mit Schutzwirkung bejaht und sie somit in ein Schuldverhältnis einbezieht.
Da ich in Kommentaren und Lehrbüchern allerdings immer nur lese, dass ein Anspruch lediglich aus § 280 I BGB (also neben der Leistung) möglich ist, habe ich mich gefragt, ob auch ein Anspruch aus §§ 280 I, II, 286 BGB möglich sein kann?
Das wird ja eig. nicht ausgeschlossen, steht aber auch nirgends drin?
Kann mir da evtl. jemand weiterhelfen und hat – das wäre die Krönung – hierfür eine Quelle?
Mit besten Grüßen
IDPV
Haben Dritte (VmSzD) e. Anspruch a. Ersatz d.Verzugsschäden?
Moderator: Verwaltung
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- Tibor
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Re: Haben Dritte (VmSzD) e. Anspruch a. Ersatz d.Verzugsschä
Geht’s um die Portokosten?
https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/rgesch1/downloads/hausarbeit-uebung-fuer-fortgeschrittene-zivilrecht (Verwaister Link automatisch entfernt)
https://www.jura.uni-freiburg.de/de/institute/rgesch1/downloads/hausarbeit-uebung-fuer-fortgeschrittene-zivilrecht (Verwaister Link automatisch entfernt)
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Haben Dritte (VmSzD) e. Anspruch a. Ersatz d.Verzugsschä
Hey Tibor,
gerade in Anbetracht der Foren-Richtlinien würde ich mich so liebend gerne dumm stellen und deine Frage mit "Nein" beantworten, allerdings bin ich viel zu beeindruckt, wie gut Du doch informiert bist.
Ich hatte es nicht ohne Grund als grds. Frage formuliert. Selbst wenn es nicht um die Hausarbeit ginge, würde mich die Antwort darauf interessieren; der Teil mit der "Quelle" darf dann fairerweise natürlich auch gestrichen werden.
Also alleine aus logischen Gründen würde ich einen Sekundäranspruch auch aus §§ 280 I, II, 286 BGB bejahen. Kannst Du mir sagen, ob das richtig ist?
gerade in Anbetracht der Foren-Richtlinien würde ich mich so liebend gerne dumm stellen und deine Frage mit "Nein" beantworten, allerdings bin ich viel zu beeindruckt, wie gut Du doch informiert bist.
Ich hatte es nicht ohne Grund als grds. Frage formuliert. Selbst wenn es nicht um die Hausarbeit ginge, würde mich die Antwort darauf interessieren; der Teil mit der "Quelle" darf dann fairerweise natürlich auch gestrichen werden.
Also alleine aus logischen Gründen würde ich einen Sekundäranspruch auch aus §§ 280 I, II, 286 BGB bejahen. Kannst Du mir sagen, ob das richtig ist?
- Tibor
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Re: Haben Dritte (VmSzD) e. Anspruch a. Ersatz d.Verzugsschä
Ne, komm. Mach die Hausarbeit mal allein. Einfaches Auslegungshandwerkzeug anwenden.
Geschlossen.
Geschlossen.
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