Wie erkenne ich zwingendes Recht?

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
trittbrettfahrer
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 16
Registriert: Montag 5. März 2018, 13:26

Wie erkenne ich zwingendes Recht?

Beitrag von trittbrettfahrer »

Hallo liebe Forenmitglieder,

Ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Zivilrecht. In den Ausführungen zu den absoluten Grundlagen bin ich, wie schon im ersten Semester, auf die Begriffe des dispositiven Rechts und des zwingenden Rechts gestoßen. Ich frage mich nun: Wie genau erkenne ich zwingendes Recht? :-k

In vielen Fällen bestimmt es schon der Wortlaut der Norm, so beispielsweise in den §§ 549 ff. BGB, oder auch in § 306a BGB. Jedoch gibt es auch viele Normen, bspw. solche des Sachen-; Familien-; oder Arbeitsrechtes, die als zwingendes Recht gelten, dies aber nicht aus dem Wortlaut erkennbar ist. Wie erkenne ich in solchen Fällen ob die Normen dispositives oder zwingendes Recht darstellen? Auslegung? Oder gar "common sense" und ich stehe nur auf dem Schlauch?

Beste Grüße

Trittbrettfahrer
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Wie erkenne ich zwingendes Recht?

Beitrag von Schnitte »

Eine Faustregel ist: Im Schuldrecht ist es meistens dispositiv, wenn nicht der Wortlaut zwingenden Charakter nahelegt. Dann gibt es noch die Zwischenkategorie halbzwingend, die in ywei verschiedenen Bedeutungen benutzt wird: Manchmal meint man mit halbzwingend, dass nur zu Gunsten einer bestimmten Partei vom Gesetz abgewichen werden kann (das ist oft im Arbeitsrecht so, wo Abweichungen zu Gunsten des Arbeitnehmers oft möglich sind, aber nicht zu seinen Lasten). Manchmal meint man auch mit halbzwingend, dass Abweichungen durch Individualvereinbarung möglich sind, nicht aber durch AGB; das ist eine Frage des AGB-Rechts.

Im Sachenrecht ist demgegenüber das Meiste zwingend. Grund: Der numerus clausus des Sachenrechts - die Rechtsordnung gestattet es den Rechtsakteuren nicht, sich selbst neue dingliche Rechte auszudenken, während die Erfindung neuer, gesetzlich nicht vorgesehener Vertragstypen im Schuldrecht gestattet ist.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
trittbrettfahrer
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 16
Registriert: Montag 5. März 2018, 13:26

Re: Wie erkenne ich zwingendes Recht?

Beitrag von trittbrettfahrer »

Vielen Dank für deine Antwort!
Antworten