SE statt/neben Leistung bei Besch. Mietsache

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Schnitte
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Re: SE statt/neben Leistung bei Besch. Mietsache

Beitrag von Schnitte »

Brainiac hat geschrieben:Ja. Dem vorgelagert die Wertungsfrage: Will man dem Vermieter einen Schadensbeseitigungsanspruch schon während der Vertragslaufzeit (dann § 280 I iVm Nebenpflichtverletzung) oder erst bei Vertragsende (dann § 281 iVm § 546) geben?
Könnte man hier argumentieren, dass es - unabhängig von der Abgrenzung zwischen SE statt und SE neben der Leistung - beim Vermieter während der Vertragslaufzeit in jedem Fall am zu ersetzenden Schaden fehlt? Er hat die beschädigte Sache ja vermietet, d.h., er kann sie selbst nicht nutzen. Eine Mietminderung durch den Mieter kommt, wenn der Mieter selbst die Mietsache beschädigt hat, nicht in Betracht (das kann man zumindest über die dolo-agit-Einrede begründen: Sobald eine Minderung einträte, würde ein Schaden beim Vermieter entstehen, nämlich in Höhe der Minderung, welcher sofort vom Mieter zu ersetzen wäre). Das heißt, der Vermieter behält seinen Mietanspruch unverändert bei. Er steht in jeder Hinsicht so, wie er stünde, wenn seine Sache nicht beschädigt wäre. Damit fehlt es bereits am zu ersetzenden Schaden. Sobald das Mietverhältnis beendet wird, entsteht freilich ein Schaden, und dieser ist dann ab diesem Zeitpunkt zu ersetzen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: SE statt/neben Leistung bei Besch. Mietsache

Beitrag von Brainiac »

Würde ich ad-hoc nicht so sehen. Für die Schadensfeststellung kommt es auf das Vermögen bei objektiver Betrachtung an. Und kaputte im Eigentum stehende Sachen sind eben weniger wert als heile.
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Re: SE statt/neben Leistung bei Besch. Mietsache

Beitrag von Tobias__21 »

@Brainiac: Ach, Du warst das :) Ich habe dich mit Schnitte verwechselt.
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Re: SE statt/neben Leistung bei Besch. Mietsache

Beitrag von Brainiac »

Kein Ding, die Ähnlichkeit ist schließlich verblüffend :D
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Re: SE statt/neben Leistung bei Besch. Mietsache

Beitrag von Nik0316 »

Das Thema lief heute im 2. Examen! =D> :D
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Re: SE statt/neben Leistung bei Besch. Mietsache

Beitrag von Tobias__21 »

Nik0316 hat geschrieben:Das Thema lief heute im 2. Examen! =D> :D
Siehste mal. Von wegen Hemmer, das Jurawelt Forum trifft :D
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Re: SE statt/neben Leistung bei Besch. Mietsache

Beitrag von arlovski »

gibt wohl tatsächlich keine keine wirkliche "vorlaufzeit" :(
Tobias__21 hat geschrieben:Siehste mal. Von wegen Hemmer, das Jurawelt Forum trifft :D
hemmer typ hat die entscheidung auch ausdrücklich erwähnt :p und sich hier über den bgh aufgeregt
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