VSD Mietrecht

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Justitian
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 926
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

VSD Mietrecht

Beitrag von Justitian »

Im Mietrecht ist ja die Konstruktion des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bzgl. Familienangehöriger eigentlich anerkannt, aber müsste man nicht streng genommen eher einen echten Vertrag zugunsten Dritter annehmen, weil die Familienangehörigen doch auch ein Recht zum Besitz aus dem Mietvertrag haben sollen? Dann bedürfte es des VSDs ja gar nicht.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: VSD Mietrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Die Familienangehörigen sollen aber gerade kein eigenes Forderungsrecht in Bezug auf die Hauptleistung (Gebrauchsüberlassung) und die Nebenpflichten haben. Ist ja auch logisch. Überleg mal Du hast eine siebenköpfige Familie (mal als deutliches Beispiel) bist der Vermieter und dauernd will irgendeiner was :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 3985
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: VSD Mietrecht

Beitrag von Schnitte »

Justitian hat geschrieben:Im Mietrecht ist ja die Konstruktion des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bzgl. Familienangehöriger eigentlich anerkannt, aber müsste man nicht streng genommen eher einen echten Vertrag zugunsten Dritter annehmen, weil die Familienangehörigen doch auch ein Recht zum Besitz aus dem Mietvertrag haben sollen?
Ein solches Recht zum Besitz brauchen die Familienangehörigen nur, wenn man sie tatsächlich (auch) als Besitzer der gemieteten Räume ansehen würde. So wird das aber nicht konstruiert.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
Benutzeravatar
Justitian
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 926
Registriert: Mittwoch 20. Februar 2013, 01:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: VSD Mietrecht

Beitrag von Justitian »

Die Kinder sollen keine Besitzer sein, das hat aber familienrechtliche Gründe. Der Ehegatte bspw. hat aber schon Besitz. Ich glaube nicht dass der Ehegatte jetzt irgendwelche Dinge "will", die im Zweifel sonst der Mieter persönlich nicht geltend machen würde. Eine Familie bildet sich doch grundsätzlich einen einheitlichen Willen. Und die 7 Kinder werden sich jetzt wohl auch nicht an den Vermieter wenden.
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: VSD Mietrecht

Beitrag von Tobias__21 »

Justitian hat geschrieben:Die Kinder sollen keine Besitzer sein, das hat aber familienrechtliche Gründe. Der Ehegatte bspw. hat aber schon Besitz. Ich glaube nicht dass der Ehegatte jetzt irgendwelche Dinge "will", die im Zweifel sonst der Mieter persönlich nicht geltend machen würde. Eine Familie bildet sich doch grundsätzlich einen einheitlichen Willen. Und die 7 Kinder werden sich jetzt wohl auch nicht an den Vermieter wenden.
Der Ehegatte ist Mitbesitzer. Streitig ist es bei nichtehelichen Gemeinschaften. Da muss man abgrenzen ob Besitzdiener oder Mitbesitz. Kinder sind keine Besitzer.

Der Ehegatte leitet sein Besitzrecht vom Hauptmieter ab. Er braucht also kein unmittelbares Besitzrecht aus einem SV ggü. dem Vermieter. Die Aufnahme von Familienangehörigen in die Wohnung ist nämlich (Art. 6 GG) nie unbefugt, da diese keine "Dritte" i.S.d §§ 540, 553 sind.

Ob eine Familie stets einen einheitlichen Willen bildet wage ich mal zu bezweifeln :)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Antworten