Hallo,
ich habe ein ganz komischer Fall.
Es geht um Zivilprozessrecht und Wettbewerbsrecht.
A hat B verklagt und wollte B verpflichten eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. A hat aber vor dem Gericht verloren. Mit dem Urteil wurde A nicht einverstanden und wollte unbedingt in die Berufung gehen.
Bevor A Berufung eingelegt hat, hatte B plötzlich die gewollte Unterlassungserklärung unterschrieben. A hat keine weiteren Ansprüche gegen B.
Kann jetzt A die Gerichtskosten für die erste Instanz und andere Aufwendungen von B fordern?
Wenn ja, dann wie?)
Danke!
Klage gewonnen, aber doch Schuld anerkannt. Wer zahlt Kosten
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Re: Klage gewonnen, aber doch Schuld anerkannt. Wer zahlt Ko
Der naheliegende Weg, Berufung mit dem Ziel einer Erledigungserklärung einzulegen, erscheint nicht risikolos. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig nur anerkannt, wenn - wegen § 99 ZPO - ein über die Beseitigung der Kostenlast hinausgehendes Interesse an der Beseitigung der erstinstanzlichen Entscheidung besteht (BGH, Urteil vom 23. 4. 1958 - V ZR 229/56, NJW 1958, 995, 996; bejaht in: BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90, NJW-RR 1992, 1032).
Die Instanzgerichte sind da gelegentlich großzügiger (KG OLGZ 1989, 330, 331 ff.).
Die Instanzgerichte sind da gelegentlich großzügiger (KG OLGZ 1989, 330, 331 ff.).
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Re: Klage gewonnen, aber doch Schuld anerkannt. Wer zahlt Ko
Besten Dank für die Hilfe!
Ich werde die Urteile durchlesen.
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