Klage gewonnen, aber doch Schuld anerkannt. Wer zahlt Kosten

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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Ilya
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Klage gewonnen, aber doch Schuld anerkannt. Wer zahlt Kosten

Beitrag von Ilya »

Hallo,
ich habe ein ganz komischer Fall.
Es geht um Zivilprozessrecht und Wettbewerbsrecht.
A hat B verklagt und wollte B verpflichten eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. A hat aber vor dem Gericht verloren. Mit dem Urteil wurde A nicht einverstanden und wollte unbedingt in die Berufung gehen.
Bevor A Berufung eingelegt hat, hatte B plötzlich die gewollte Unterlassungserklärung unterschrieben. A hat keine weiteren Ansprüche gegen B.
Kann jetzt A die Gerichtskosten für die erste Instanz und andere Aufwendungen von B fordern?
Wenn ja, dann wie?)
Danke!
Swann
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Registriert: Donnerstag 28. Dezember 2006, 09:04

Re: Klage gewonnen, aber doch Schuld anerkannt. Wer zahlt Ko

Beitrag von Swann »

Der naheliegende Weg, Berufung mit dem Ziel einer Erledigungserklärung einzulegen, erscheint nicht risikolos. In der höchstrichterlichen Rechtsprechung wird ein entsprechendes Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig nur anerkannt, wenn - wegen § 99 ZPO - ein über die Beseitigung der Kostenlast hinausgehendes Interesse an der Beseitigung der erstinstanzlichen Entscheidung besteht (BGH, Urteil vom 23. 4. 1958 - V ZR 229/56, NJW 1958, 995, 996; bejaht in: BGH, Urteil vom 29.04.1992 - XII ZR 221/90, NJW-RR 1992, 1032).

Die Instanzgerichte sind da gelegentlich großzügiger (KG OLGZ 1989, 330, 331 ff.).
Ilya
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Re: Klage gewonnen, aber doch Schuld anerkannt. Wer zahlt Ko

Beitrag von Ilya »

Besten Dank für die Hilfe!
Ich werde die Urteile durchlesen.
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