Hallo zusammen,
folgender fiktiver Fall:
Person A bietet Gruppencoachings an. Er schickt Person B eine Mail mit seinen Konditionen. In dieser Mail schreibt er, dass das gesamte Seminar 500 Euro kostet. Er vergisst "pro Person" zu schreiben. Er schreibt allerdings, dass die Teilnehmeranzahl begrenzt ist und dass die Rechnung sich nach der genauen Anzahl der Teilnehmer bemisst. Der Vertrag kommt mündlich zustande. Es wird vereinbart, dass die per E-Mail genannten Konditionen gelten. Es nehmen 10 Leute für die Person B gebucht hat am Coaching teil.
Frage: Muss Person B nun wirklich nur 500 Euro bezahlen oder muss Person B auf solche offensichtlichen Unklarheiten im Angebot hinweisen? Wie ist ein unklares Angebot auszulegen? Ich habe leider keine Urteile gefunden. Ein Hinweis wo ich die Rechtsprechung finde wäre super. Erklärungsirrtum ist außer Acht zu lassen, da die diesbezüglichen Fristen der Anfechtung nicht eingehalten worden sind.
Mit bestem Gruß und schönes Wochenende
Unklares Angebot
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Re: Unklares Angebot
Trotz rechtlicher Einsprengsel und des Usernamens: Der Fall ist nicht wirklich fiktiv, oder?
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Re: Unklares Angebot
Selbstverständlich ist das kein fiktiver Fall...
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Re: Unklares Angebot
Dazu finden sich Ausführungen in jedem handelsüblichen BGB-AT-Lehrbuch. Mitsamt reichlich Verweisen auf Kommentarliteratur und Rechtsprechung. Alternativ kann man natürlich auch direkt in den Kommentaren nachsehen; ich empfehle hier die §§ 133 und 157 BGB.luranovitcuria hat geschrieben:Wie ist ein unklares Angebot auszulegen? Ich habe leider keine Urteile gefunden.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375